Die braune Gefahr muss endlich ernst genommen werden

In Deutschland ist in den letzten Tagen Ungeheuerliches aufgedeckt worden: Eine Mordserie an Immigranten mit deutlichen Spuren in die rechtsextreme Szene – mit unglaublichen Verstrickungen des Verfassungsschutzes.

Die drei späteren Terroristen Uwe Mudlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe schliessen sich in den Neunziger Jahren dem «Thüringer Heimatschutz» an, einer militanten Neonazi-Organisation. Schon bald aber belässt es das Trio nicht mehr bei Skinhead-Aktivitäten, wie Musik hören, saufen und über die «Neger» abschimpfen. Die ersten Bomben werden gebaut, zunächst Attrappen, dann eine ohne Zünder. Die Gruppierung ist in diesem Moment schon länger im Visier der Polizei. In einer gemieteten Garage werden bei einer Durchsuchung mehrere Rohrbomben und 1,4 Kilogramm des Sprengstoffs TNT gefunden. Ein Haftbefehl ergeht. Trotzdem kann die Terrorzelle untertauchen und beginnt systematisch zu morden. Neun Migranten und eine Polizistin fallen ihr innert sieben Jahren zum Opfer.

Die rechtsextremistische Szene feiert die Mörder des «NSU» (Nationalsozialistischer Untergrund) nicht nur in Internetforen. Gleich zwei Neonazi-Bands widmeten dem Trio eigene Songs. Im Fall von «Gigi und die braunen Stadtmusikanten» landete der Song «Döner-Killer» sogar auf dem Index.

Versagen des Verfassungsschutzes

Die grösste rechtsextremistische Terrorwelle in Deutschland seit 30 Jahren weitet sich immer mehr zu einem Skandal der Verfassungsschutzbehörde aus. Warum konnte das Neonazi-Trio über Jahre hinweg morden, ohne aufzufliegen?

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hat über Jahre versagt. Ein mutmasslicher ehemaliger Gefährte von Beate Zschäpe, die er zugleich als Gründerin des «Nationalsozialistischen Untergrundes» entlarvt, weiss der Bild-Zeitung von guten Kontakten zwischen «NSU» und den Geheimdiensten in Thüringen zu berichten. Das Landesamt wurde systematisch mit falschen Informationen „gefüttert“. Der Verdacht einer von den dreien sei sogar als V-Mann angeworben und gedeckt worden, ist nicht ausgeräumt. Ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, dem Sympathien für die rechtsextremistische Weltanschauung nachgesagt werden, soll sogar bei mindestens einem Mord in Kassel 2006 (dem letzten Mordanschlag) dabei gewesen sein. Mittlerweile gibt er dies sogar zu, aber erst, nachdem er es jahrelang geleugnet hatte. Konnte dies den Behörden tatsächlich entgehen? Oder waren sie ein weiteres mal auf dem rechten Auge blind?

Nichts aus den Achtziger und Neunziger Jahren gelernt?

Das ganze erinnert stark an die Achtziger und Neunziger Jahre, als in der BRD Ausländerwohnheime brannten. Viele Ermittler verbreiteten damals als Branursachen «Kurzschluss», «brennende Zigarette» oder «Die bringen sich ja gegenseitig um». Es ging lange, bis ein Mord auch dann als Mord galt, wenn Flüchtlinge und Einwanderer ermordet wurden. Erst 1994, erst nach dem Brandanschlag von Hünxe, nach dem dreifachen Feuermord in Mölln und dem fünffachen Mord von Solingen korrigierte der Bundesgerichtshof eine unerträglich nachlässige Rechtssprechung.

Waffen in rechtsextremistischen Kreisen

Neonazis dürften seit 2003, seit der Verschärfung des Waffengesetzes gar keine Waffen besitzen, beziehungsweise, ihnen ist der legale Zugang zu Waffen verwehrt. Um vom Waffenbesitz ausgeschlossen zu werden, bedarf es nicht einmal der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation. Es reicht bereits aus, als einzelne Person Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung unternommen zu haben. Nach Recherchen des Tagesspiegels sind jedoch mehrere Hundert Rechtsextremisten in Deutschland im Besitz von «waffenrechtlichen Erlaubnissen», welche diese Personen jedoch nicht haben dürften.

Schwerbewaffnete Kriminelle

Auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke), wurde aufgedeckt, dass alleine in Sachsen – in dem Bundesland, in dem die «NSU» zuletzt untergetaucht ist – 38 Rechtsextreme zusammen mehr als 150 (!) Schusswaffen besitzen (hier nicht berücksichtigt: alle anderen zum Töten geeigneten «Instrumenten» wie Klappmesser, Schlagringe, etcetera). Völlig legal erhielten sie 51 Pistolen und 105 Langwaffen. Das zuständige Ministerium entgegnete, dass es dagegen keine rechtliche Handhabung gebe, da eine blosse Mitgliedschaft in einer als eine verfassungsfeindlich eingestufte Vereinigung nicht ausreiche, die Erlaubnis für Waffenbesitz zu verweigern. Paragraf 5 des Deutschen Waffengesetzes stellt allerdings genau das Gegenteil fest: «Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht (…), die … einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen (…), die gegen die verfassungsmässige Ordnung (…) gerichtet sind.»

Die NPD ist ein Nährboden brauner Gewalt und gehört verboten

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kern des gesamten Neofaschismus entwickelt. Die NPD-Führung hat ein funktionsfähiges Bündnis mit gewaltbereiten Gruppen geschlossen und eine eindeutige und zunehmende Dominanz im Spektrum neofaschistischer Wahlparteien errungen. In Leipzig enthüllten vor wenigen Wochen gehackte E-Mails, dass führende Kader der NPD über Waffenbesitzkarten verfügen und damit an Kurz- und Langwaffen gelangen. Die Rechtsextremisten verwiesen in diesen Mails ausdrücklich auf Hilfestellungen durch den Reservistenverband der Bundeswehr.

Faschistische Politik läuft auf politisch motivierte Gewaltverbrechen hinaus. Wer eine solche anstrebt, fordert oder fördert, plant mithin Schwerstkriminalität. Es gibt keinen Grund, dies zu tolerieren. Das Grundgesetz kennt deshalb auch keine Toleranz gegenüber Diskriminierung aus rassischen, religiösen und anderen Gründen, der Aufstachelung zum Rassenhass und der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen. Das Strafgesetzbuch kriminalisiert ebenfalls und zu Recht faschistische Ideologie.

NPD verbieten, Demokratie fördern

Die NPD ist kein schützenswerter Bestandteil der Demokratie Deutschlands, sondern eine latente und zunehmende Gefährdung derselben. Die Grund- und Bürgerrechte von Migranten, Linken und anderen von den Neofaschisten als Feinde auserkorene Gruppen werden massiv beeinträchtigt. Die Legalität der NPD führt außerdem fortlaufend zur Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen und ihrer Aktionen. Ein Verbot der NPD bedeutet also ein Mehr an Freiheit.

Fördert die SVP rechtsextremistisches Gedankengut?

Wie in anderen europäischen Ländern, ist in der Schweiz eine «Normalisierung» des rechtsextremen Diskurses zu erkennen. Allerdings wird der Diskurs nicht nur von extremistischen Gruppierungen aufgegriffen, sondern ebenfalls von etablierten Parteien. Trotz deutlicher Distanzierung der SVP vom Rechtsextremismus werden einzelnen Parteimitgliedern immer wieder die Förderung rechtsextremen Gedankenguts und Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen vorgeworfen. Dazu gehören Ulrich Schlüer und Hans Fehr aus dem Kanton Zürich, Emil Rahm aus Schaffhausen, Pascal Junod in Genf sowie Dominique Baettig und Jean-Jacques Kottelat im Jura. Der SVP wird zudem, trotz breiter Unterstützung in der Bevölkerung, ein im europäischen Vergleich besonders ausgeprägter Populismus vorgeworfen. Seit den 1990-er Jahren verzeichnete die SVP einen Zuzug von Mitgliedern aus der Autopartei und den Schweizer Demokraten, welche die politische Ausrichtung der Partei zugunsten des Zürcher Flügels um Christoph Blocher verschoben.
Aggressive Werbekampagnen

Dieser trat für eine Veränderung des politischen Stils der Partei ein. Dieser rechtspopulistische Kurs zeichnet sich durch aggressive Werbekampagnen aus. So wurden wiederholt Kampagnen zu Ausländerthemen gestartet, die in und ausserhalb der Schweiz als fremden- und minderheitenfeindlich sowie als nationalistisch kritisiert wurden. Vor allem die Ausschaffungs-Initiative und die dazugehörigen Schäfchenplakat-Aktion von 2007, mit der die SVP in Übereinstimmung mit rechtsextremen Parteien die Ausweisung ausländischer Straftäter mitsamt ihren Familien forderte, wurden als rassistisch kritisiert und riefen internationale Empörung hervor. Kampagnen der SVP trugen immer wieder dazu bei, dass die Intensität an ausländerpolitischer Hysterie ein seit der ersten Schwarzenbach-Initiative von 1970 nicht mehr erreichtes Mass erreichte.

Am 29. November 2009 wurde eine Volksinitiative, die ein Verbot des Baus von Minaretten in der Verfassung festschreibt, mit 57 % und dem Ständemehr angenommen. Vorausgegangen war eine jahrelange Kontroverse um den Bau von Minaretten, welche die SVP und die Eidgenössische-Demokratische Union (EDU) für die Initiierung der Volksinitiative nutzten. Während das Verbot bei rechtsextremen Parteien in Europa auf Zuspruch stiess, stiess die Annahme dieser Initiative im Ausland mehrheitlich auf Ablehnung. Auf besonderes Unverständnis stiess die Entscheidung in der islamischen Welt, wobei die türkische und die iranische Regierung besonders heftige Kritik übten. Kritisiert wurde unter anderem, dass damit die Gleichbehandlung der Religionen verletzt sei.

Yannick Gauch, Luzern

Quelle: http://www.lu-wahlen.ch/gastbeitraege/yannick-gauch/news/2011/11/22/948-die-braune-gefahr-muss-endlich-ernst-genommen-werden/

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