Petition für den Verzicht auf Level IV-Ausschaffungen

Amnesty International ist der Ansicht, dass Level IV-Ausschaffungen unverhältnismässig, unmenschlich und gefährlich sind. Wie die Praxis in kleineren Kantonen und einigen Ausschaffungsgefängnissen gezeigt hat, lassen sich viele Auszuschaffende mittels Dialog zum Verlassen unseres Landes bewegen. Ein Verzicht auf harte, unmenschliche und gefährliche Zwangsmassnahmen wie die Fesselungspraxis bei Level IV-Ausschaffungen ist somit möglich und wünschenswert.

Forderungen

Sehr geehrte Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren

Wir fordern Sie dringend auf, Ihre Bemühungen zu verstärken und

  • die unmenschlichen, gefährlichen und meist unverhältnismässigen Level IV-Ausschaffungen durch Level II-Ausschaffungen auf  Sonderflügen zu ersetzten;
  • falls keine Alternativen zur Haft möglich sind, Administrativgefangene in wohngemeinschaftsähnlichen Unterkünften unterzubringen;
  • überfallartige Abholaktionen zur Ausschaffung ohne vorherige Information zu vermeiden;
  • die Personen leicht gefesselt zum Flughafen zu transportieren;
  • Leibesvisitationen in Anwesenheit von höchstens zwei Personen und in zwei Stufen durchzuführen – eine Totalentblössung zu vermeiden;
  • familiären Bindungen in der Schweiz Rechnung zu tragen und auch für Familienväter mit Kindern in der Schweiz oder Personen mit einem langjährigen Aufenthalt in der Schweiz und guter Integration von den kantonalen Behörden eine grosszügige Härtefallregelung zu verlangen.

Daher fordert Amnesty International die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf, auf Level IV Ausschaffungen zu verzichten und den Empfehlungen des europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) Folge zu leisten.

Die Pedition kann unter

http://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2011/petition-level-iv-ausschaffungen/aktion    unterschrieben werden

Was bedeutet «Level IV»?

Es gibt verschiedene Vollzugsstufen bei der Zwangsrückführung:

– Eine Level II-Rückführung per Sonderflug findet statt bei Verweigerung des Reisens im Linienflug. Die Personen werden in der Regel an Händen und Füssen gefesselt; teilweise wird ihnen ein Kopfschutz aufgesetzt.

Level IV-Rückführungen finden auf einem Sonderflug mit Totalfesselung statt. Die betroffenen Personen werden an Händen, Füssen und Oberarmen gefesselt und an einen Rollstuhl gebunden, so dass keine Bewegungsfreiheit mehr besteht. Auf dem Flug werden sie gefesselt von zwei Polizisten begleitet.

1994 gab das Schweizer Volk der Regierung per Abstimmung die Möglichkeit, abgewiesene Asylsuchende und Personen ohne Aufenhaltsgenehmigung in Ausschaffungshaft zu nehmen. Dabei wird das Ziel verfolgt, sie zur «freiwilligen» Ausreise zu bewegen oder sie zwangsweise auszuschaffen. Seither sind drei Personen während der Ausschaffung gestorben. Amnesty International hat in diesen Fällen interveniert und setzt sich für eine menschenwürdige Ausgestaltung der Wegweisungen ein.

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