Anschlag auf unsere Bundesverfassung

Bern, 28.11.2010
Medienmitteilung des Komitees 2xNEIN gegen die SVP-Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag

Die Annahme der SVP-Ausschaffungsinitiative ist ein Anschlag auf unsere Bundesverfassung:
Nach der Verwahrungsinitiative, dem Verjährungsverbot für Sexualdelikte an Kindern und dem Minarettverbot steht nun ein weiterer Artikel in der Verfassung, der ihren Grundwerten radikal widerspricht. Dieser Schlag ist der bisher schwerste: Er denunziert ein Fünftel der Bevölkerung unseres Landes als potentielle Verbrecher und Schmarotzer. Menschen ohne Schweizerpass werden unter das Regime eines Sonderstrafrechts gestellt; für sie gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht mehr.

Mit gezielter Falschinformation («Ivan S., Vergewaltiger, bald Schweizer?») und einem Millionenbudget hat die SVP ihr ewiges Wahlkampfthema Ausländerfeindlichkeit ein weiteres Mal zum Erfolg gebracht. Dass es nur ein knapper Erfolg war ist ein schwacher Trost. Die Verantwortung für dieses Verfassungsdebakel tragen in erster Linie die Mitteparteien FDP und CVP und Teile der SP. Sie haben mit dem so genannten Gegenvorschlag Wasser auf die Mühlen der SVP geleitet. Damit gaukelten sie den Stimmbürgern vor, das Recht müsse verschärft werden. Dabei wussten die Gegenvorschläger genau, dass unter dem geltenden Recht sich bereits eine harte Ausschaffungspraxis etabliert hatte. Von Anfang an hat das 2xNein-Komitee gewarnt, das Stimmvolk werde im Zweifelsfall das Original der SVP-Initiative und nicht die leicht abgeschwächte Kopie des Gegenvorschlags annehmen. Leider haben wir Recht behalten.

Das 2xNein-Komitee erwartet nun vom Parlament, das Ausschaffungsgesetz so eng wie möglich einzugrenzen. Insbesondere darf nicht die Erweiterung des Strafenkatalogs aus dem Gegenvorschlag übernommen werden.
Die im 2xNein-Komitee zusammengeschlossenen Organisationen rufen das Parlament auf, nun endlich Schranken gegen weitere Anschläge auf die Grundwerte der Verfassung zu errichten.

Volksinitiativen, die gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht verstossen, müssen vor der Unterschriftensammlung für ungültig erklärt werden können. Es ist Zeit, unsere Bundesverfassung vor ihren Zerstörern zu schützen!

Download Medienmitteilung (PDF)

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3 Responses to Anschlag auf unsere Bundesverfassung

  1. Lisa says:

    Ist es ein Grundwert in die Schweiz zu kommen und kriminell zu sein? Ist es ein Grundrecht uns zu berauben,Spitalreif zu schlagen oder zu töten, und wir dürfen diese Leute nicht ausweisen? Ich wusste nicht das dies ein Grundwert unserer Verfassung ist!Nicht das Millionenbudget der SVP sondern das erleben der kriminalität brachte den Erfolg!Das geltende Recht wurde schluddrig und in allen Kantonen anders angewendet das ist fakt!Es war nicht nötig dem Stimmbürger was vor zu gaukeln,die überbordende kriminalität ist Fakt!Ist es ein Menschenrecht im Gastland kriminell zu sein,oder ist es ein Menschenrecht sich dagegen zu wehren und kriminella suszuschaffen? Diselben Fragen gelten fürs Völkerrecht. Es ist also ein Anschlag auf unsere Bundesverfassung sich gegen Kriminalität zu wehren,und kriminelle auszuschaffen,das heisst nach unserer Verfassung ist kriminalität legal!Merken Sie eigentlich nicht wie lächerlich ihr Beitrag ist?

  2. Ultima says:

    Liebe Lisa,

    wenn ich solche hasserfüllten Worte lesen muss, macht es mich immer ein bisschen traurig und ich befürchte, dass Du einige wichtige Punkte nicht berücksichtigst:

    Die Verfassung (und der Staat) beruht auf mehreren wichtigen Grundsätzen, wie zum Beispiel die Meinungsäusserungsfreiheit wie auch – eben – die Rechtsgleichheit, die eigentlich dafür sorgen soll, dass es keine Willkür von der Justiz aus gibt und alle Menschen gleich behandelt werden sollen, also auch niemand wegen seiner sozialen Zugehörigkeit oder Geschlecht oder was auch immer diskriminiert wird. „Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich“ und „Gleiche Strafe für gleiche Tat“ sind jedenfalls Sätze, die im bürgerlichen Sprachgebrauch akzeptiert sind.
    Wenn die Justiz aber anfängt einen Mensch nur nach seiner Staatszugehörigkeit anders zu behandeln, also somit mehrere parallele Strafbücher erschafft, dann ist das der Anfang vom Ende.
    Denn es kann keine Rede mehr von Rechtsgleichheit sein, da zwei Menschen nur aufgrund des Passes anders bestraft werden, also ungleich behandelt werden (Schweizer kriegt für Vergewaltigung 2-3 Jahre, Ausländer wird je nachdem in seiner Heimat gefoltert oder umgebracht).
    Du wirst jetzt sagen: „Aber hey, es betrifft doch nur die bösen kriminellen Ausländer!“

    Und ich frage Dich dann: Wo endet das? Vielleicht reicht es dem „Volk“ plötzlich nicht mehr, dass nur die kriminellen Ausländer, die keinen roten Pass besitzen, ausgeschafft werden. Vielleicht findet plötzlich „das Volk“ dass auch die Leute, die eine andere Hautfarbe haben oder anderer Religion zugehören, härter vom Gesetze angepackt werden müssten. Oder vielleicht die Menschen, die „ausländisches“ Blut in sich tragen? Bist Du sicher, dass all Deine Vorfahren aus der Schweiz stammen oder fliesst vielleicht auch ein bisschen kriminelles ausländisches Blut in Dir?
    Ich könnte genauso gut fordern „Die Menschen, die nicht besonders gut in der deutschen Rechtschreibung und Grammatik sind, und eine kriminelle Tat begehen, sollen ab sofort ausgeschafft werden, weil sie keinen Bezug zu unserer Heimat und unserer Kultur haben“.
    Zwei Menschen begehen die gleiche Straftat, jeder wird ein bisschen anders angefasst. Die totale Willkür!

    Traurig wie sich die Menschen gegenseitig bekämpfen, während die da oben in den Chefetagen der Wirtschaft und Politik sich Bonis einstreichen und wie die Könige leben. Findest Du es ein Zufall, dass eine solche Initiative genau jetzt eingebracht wird? Niemand redet von der Wirtschaftskrise oder den Drecksgeschäften von den Grossbanken wie der UBS und Konsorten. Nein, wir schieben diesen Räubern lieber 100 Milliarden Steuergelder nach und setzen uns dann auf die Jagd nach dem bösen kriminellen Ausländer…

  3. Lisa says:

    ich empfinde keinen Hass,finde es aber logisch kriminelle Ausländer auszuschaffen! Von Rechtsungleichheit kann keine Rede sein,denn die Schweizer können wir nicht ausschaffen,weil sie schon in der Schweiz sind!Es geht doch nicht um soziale Zugehörigkeit,Geschlecht roten Pass oder was auch immer,sondern um kriminalität! Das Volk hat ein Recht auf Schutz,da sollte es selbstversrändlich sein auszuschaffen!Niemand wird in ein Land ausgeschafft wo er/sie gefoltert oder umgebracht wird,das wurde immer betont!selbst die Flüchtlingskonvension sagt,das wenn jemand eine Gefahr für ein Land ist,er auch in ein Land ausgeschafft werden kann wo Folter droht! es geht um die Sicherheit von uns,wir haben auch Rechte!Du schätzt das Volk schlecht ein,wenn Du denkst es würde einer Ausschaffung zustimmen,wegen anderer Hautfarbe unsw!Ich bin sicher das meine Vorfahren aus der Schweiz stammen,kann dies bis 1873 Väterlicherseits und bis 1739 Mütterlicherseits nachweisen!Kannst Du in ein anderes Land gehen,jemand Krankenhaus prügeln und odrt bleiben?

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