Spürbare Sanktionen

Quelle: http://www.hans-stutz.ch/texte/sp%C3%BCrbare-sanktionen

Am ersten Julisamstag 2015 haben Rechtsextreme in Zürich-Wiedikon mehrere Juden angepöbelt, verfolgt und bedroht, auch mit nationalsozialistischen Gesten. Nun erhält einer der Beteiligten eine kostspielige Strafe. Der Haupttäter wird später vor Gericht erscheinen müssen.

Der Strafbefehl, in den Tachles Einsicht nehmen konnte, schildert die „aggressive Grundhaltung“ gegen „diverse nicht näher bekannte“ Jüdinnen und Juden, begangen durch „einzelne nicht näher bekannte Mitglieder“ einer rechtsextremen Gruppe, die in Zürich-Wiedikon einen Polterabend feierte. Dies nicht nur in einer Bar, sondern auch in einigen Quartierstrassen.

Gegen zwanzig Rechtsextreme aus dem Umfeld des Naziskinhead-Netzwerks „Blood and Honour“ waren an jenem späten Samstagnachmittag im Juli 2015 anwesend, gegen vier Rechtsextremisten eröffneten die Behörden später Strafverfahren. Zwei Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nun Anfang Oktober ein, da sie keine „rechtsgenügenden Beweise“ für bestimmte Handlungen und Äusserungen der zwei Schweizer aus dem Kanton Zürich vorlegen konnte.

Ausreichend Belege hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen 24jährigen Maurer aus dem Kanton St. Gallen. In Anwesenheit von Stadtpolizisten und mehrerer Zivilpersonen habe der Beschuldigte sich darüber gefreut, „dass im 2. Weltkrieg 5 Millionen Juden gestorben“ seien. Er habe weiter mindestens zwei Juden physisch bedroht und sie mit einem Schwall antisemitischer Aussagen beschimpft und beleidigt. Auch habe er den Hitlergruss gezeigt und „Heil Hitler“ geschrien.

Die Staatsanwaltschaft Zürich sprach den Angreifer deshalb schuldig der Rassendiskriminierung. Er habe, so schreibt die zuständige Staatsanwältin, „in der Öffentlichkeit die Taten Hitlers und des Nationalsozialismus“ gelobt und „auch die Nachahmung von Verbrechen“ angedroht, „die zu dieser Zeit begangen worden waren. Der „Polterabend“ kommt den Verurteilten teuer zu stehen: 180 Tagessätze à 90.00 macht 16‘200 Franken, dazu kommen noch 3800 Franken Busse und 1500 Franken Verfahrenskosten. Macht total 21‘500 Franken, nebst den Anwaltskosten.

Bereits Anfang Oktober machte der „SonntagsBlick“ publik, dass die Staatsanwaltschaft einen vierten Beteiligten vor Gericht stellen wird. Diese Anklage richtet sich gegen Kevin G., bekannt als Sänger der Naziskin-Band „Amok“. Der Strafbefehl erwähnt, dass Kevin G. einen Juden bespuckt haben soll und er diesen über rund zweihundert Meter verfolgt habe. Der Angeklagte ist bereits vorbestraft wegen Drohung und Rassendiskriminierung. Und er ist weiterhin in der Rechtsextremen-Szene aktiv. Im Mai 2017 trat er mit seiner Band an einer Veranstaltung der Nationaldemokratischen Partei NPD im Bundesland Thüringen auf. Unter den Konzertbesuchern auch der verurteilte 24-jähriger Maurer aus dem Kanton St. Gallen.

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