Licht ins Dunkel des Schwarzen Blocks

Die polizeilichen Ermittlungen nach dem G20-Gipfel in Hamburg dienen offenbar vor allem der Ausforschung der linken Szene und der Erprobung neuer elektronischer Überwachungsmittel. Das Demonstrationsrecht wird zudem immer restriktiver gehandhabt.

Staatsfeind Nummer eins ist in diesem Winter der »Schwarze Block« – für die Polizei eine reale Bedrohung der inneren Sicherheit, für andere eher ein schon reichlich in die Jahre gekommener Mythos, der darauf basiert, dass uniformierte Polizisten aus Kleidungskonventionen Organisationszusammenhänge ableiten. Zwar hat die Hamburger Polizei mittlerweile ihr Hinweisportal ­geschlossen, in dem der geneigte Hilfsermittler mit dem Handy aufgenommene Fotos und Videos hochladen konnte, um dazu beizutragen, dass die Aufklärungsquote für von Zivilisten im Verlauf der G20-Proteste begangene Straftaten über der Beteiligungsquote an der Bundestagswahl liegt. Die 165 Beamte umfassende Sonderkommission (Soko) »Schwarzer Block« arbeitet aber weiterhin unermüdlich und mit Servicezeiten von Montag bis Freitag, von ­denen sich nicht nur die Telekom eine Scheibe abschneiden könnte.

3 000 Verfahren sollen es derzeit sein, die in diesem Zusammenhang betrieben werden, sage und schreibe 25 000 Videos sollen von Polizeibeamten aufgenommen und ausgewertet worden sein, 100 Festplatten mit bewegten Bildern von Überwachungs­kameras aus öffentlichen Verkehrsmitteln sollen die Beamten eingezogen ­haben. Hinzu kommen 7 000 Bilderstrecken, die zivile Augenzeugen an die Soko übermittelt haben sollen.

g20victory

Videos, Bilder und Geodaten werden ausgewertet

Offensichtlich reicht jedoch all das für die angestrebte Massenstrafverfolgung nicht, so dass die Polizei sich an die Medien wandte und diese um die Übermittlung der von ihnen gedrehten Videos bat – auch und gerade nicht gesendetes Material war den Polizisten willkommen. Immerhin konnte so nach ­Angaben der Hamburger Behörden Material in ­»Größe einer dreistelligen Zahl von Gigabyte« akquiriert werden. Nach Berechnungen des NDR-Medienmagazins »Zapp« handelt es sich um mindestens 15 Stunden Bildmaterial, die von RTL und einer freien Produktionsfirma übermittelt wurden. Die öffentlich-rechtlichen Sender dagegen weigerten sich, den Behörden Material zur Verfügung zu stellen. Sie beharren auf der Trennung der Aufgaben von Medien und ­Polizei. Journalisten als Fahndungshelfer engagieren zu wollen, erfordert ohnehin eine gewisse Chuzpe, hatten Polizei und Geheimdienste doch während des Gipfeltreffens dafür gesorgt, dass 32 Journalisten ihre Akkreditierung entzogen wurde.

In Hamburg werden aber nicht nur enorme Mengen Bildmaterial aus allen möglichen Quellen gesammelt und ausgewertet, die Polizei sucht auch nach Wegen, die Auswertung durch den Einsatz neuer Software zu beschleunigen. Geodaten des Bildmaterials maschinell zu erfassen, fällt mittlerweile offenbar recht leicht. Software zur Gesichtserkennung dagegen muss noch deutlich verbessert werden, bevor sie sich effizient einsetzen lässt.

Derzeit stellt sich die polizeiliche Nachbearbeitung der Proteste gegen den G20-Gipfel als ein bemerkenswertes Konglomerat dar: Zum einen geht es darum, die Aufmerksamkeit von der polizeilichen Arbeit selbst abzulenken, die von Beobachtern als brutal, unverhältnismäßig und zugleich wenig effi­zient kritisiert worden war. Zum anderen hoffen die Ermittler, eine Fund­grube für die Erkundung von Organisationsstrukturen, Verbindungen und Protestmethoden aller Art aufgetan zu haben. Schließlich war der G20-Gipfel auch für die Linke ein Prestigeprojekt, das erheblichen Einsatz verlangte.

 

Razzien gegen Linke bundesweit

Dass die Polizei im rot-grün regierten Hamburg dafür Unterstützung von den Polizeibehörden der anderen Bundesländer erhält, ist deswegen nicht sonderlich überraschend. Das Ermittlungsvorhaben ist grundsätzlich an­gelegt. »Wir wollen den Linksextremismus bis zum Kern bekämpfen«, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) nach der Innenministerkonferenz vergangene Woche in Leipzig. Ziel sei es, die linksextremen Strukturen in Deutschland zu erhellen, so Stahlknecht.

Tatsächlich wurden im Zuge der Razzien, die am Montag vergangener ­Woche bundesweit in 24 Objekten am frühen Morgen stattfanden, auch Handys und Datenspeicher zur Auswertung mitgengenommen, die die Polizei schon einmal kurz nach den Gipfel­protesten beschlagnahmt und ausgelesen hatte. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer plauderte ganz offen aus, dass es bei der Razzia nicht darum gegangen sei, Beweise zu sammeln. Vielmehr habe man das Ziel verfolgt, »Hintergründe, Verbindungen und Strukturen der linken Szene« offenzulegen. Dass die Polizei im Zuge der ­eingeleiteten Strafverfahren umfassende Erkenntnisse über die linksradikale militante Szene oder deren mutmaßliche Sympathisanten sammeln will, führt sie rechtlich auf dünnes Eis: Zwar ist Gefahrenabwehr auch eine polizei­liche Aufgabe, sie folgt aber anderen, im Grundsatz strengeren Regeln als die Strafverfolgung. Die Sammlung von Informationen allein um der polizeilichen Ausforschung linker Strukturen willen ist nicht erlaubt. Sie wäre allenfalls Aufgabe der Inlandsgeheimdienste – deren Arbeit allerdings immer ­weniger streng von der polizeilichen Arbeit und Vorgehensweise getrennt abläuft.

 

Die Hamburger Justiz zeigt Härte

Während die polizeilichen Ermittlungen noch laufen, will auch die Hamburger Justiz Härte zeigen. Sie hat teilweise drakonische Strafen verhängt – drei Jahre Haft für einen 28jährigen Hamburger wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf acht Polizisten sind derzeit das Höchstmaß. Der Angeklagte war nicht vermummt, in erster Reihe zu sehen und hat sich so auch an der Plünderung von zwei Supermärkten beteiligt. Für die Staatsanwaltschaft ein Fall unprofessioneller Kleidung, aber professioneller Vorgehensweise.
Deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von ­einem Jahr und neun Monaten hinaus – das noch eine Aussetzung zur Bewährung ermöglicht hätte – erging ein Urteil des Amtsgerichts gegen einen 21jährigen Niederländer wegen schweren Landfriedensbruchs. Der Angeklagte hatte zwei Flaschen auf Polizisten geworfen und erhielt dafür 31 Monate Haft.

Der 18jährige Fabio V. wurde bislang nicht verurteilt, saß aber schon viereinhalb Monate in Untersuchungshaft, ehe er gegen eine Kaution von 10 000 Euro auf freien Fuß gesetzt wurde. Dem jungen Italiener legte die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal eine konkrete Beteiligung an einem Gewalt­delikt zur Last. Lediglich seine Anwesenheit in der Straße Rondenbarg wird ihm vorgeworfen. Am 7. Juli flogen dort Steine und Pyrotechnik auf Polizisten, 73 Menschen wurden festgenommen, 14 Demonstranten erlitten zum Teil ­erhebliche Verletzungen durch das brutale Vorgehen der Polizei. Dem Gericht reichte als Beleg für die Annahme, Fabio V. habe »sich bewaffneten Ausschreitungen« anschließen wollen, dass er im Sommer einen Schal mit­geführt und sich geweigert habe, ihm vorgelegte Dokumente zu unterschreiben.

Quelle: https://www.jungle.world/artikel/2017/50/licht-ins-dunkel-des-schwarzen-blocks

 

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