{"id":3152,"date":"2019-02-08T16:25:22","date_gmt":"2019-02-08T15:25:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lagota.ch\/?p=3152"},"modified":"2019-02-08T16:25:33","modified_gmt":"2019-02-08T15:25:33","slug":"bern-zur-lage-der-narrenfreiheit-der-vandalen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lagota.ch\/?p=3152","title":{"rendered":"Bern: Zur Lage der Narrenfreiheit der Vandalen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wer in Bern eine Demo organisiert, soll k\u00fcnftig ein Risiko von 30&#8217;000 Franken tragen. Damit wollen die b\u00fcrgerlichen Parteien politischen Protest und Widerstand erschweren. Doch wie das Beispiel Luzern zeigt, erweist sich ein solches Gesetz f\u00fcr den Staat als zweischneidiges Schwert.<\/strong><\/p>\n<div class=\"post-content\">\n<p>Am Sonntag, 10. Februar 2019 d\u00fcrfen die Stimmberechtigten des Kantons Bern \u00fcber ein neues Polizeigesetz abstimmen. Heroisch bewirbt der Regierungsrat die Neuerungen mit dem Kampf gegen Stalking, Cyberkriminelle und P\u00e4dophilie. Eigentliches Kernst\u00fcck des Gesetzespakets sind aber die neuen Regelungen zu Demonstrationen. In Bern n\u00e4mlich, so sind sich die Rechten einig, stehe es besonders schlimm um das Chaotentum, das regelm\u00e4ssig f\u00fcr Krawall, Sachbesch\u00e4digung und hohe Allgemeinkosten sorge. Doch mit der \u00abNarrenfreiheit der Vandalen\u00bb (BDP) soll nun endlich Schluss sein. Versammlungsfreiheit sei schliesslich \u00abkein Freipass f\u00fcr Rechtsbruch\u00bb (SVP)<\/p>\n<p>Konkret sollen die Berner*innen wie folgt begl\u00fcckt werden: Neu sollen die Einsatzkosten der Polizei bei Veranstaltungen teilweise an Gemeinden und Veranstaltende \u00fcberw\u00e4lzt werden k\u00f6nnen. Kommt es etwa im Rahmen von Kundgebungen oder Demonstrationen zu Ausschreitungen, k\u00f6nnen den Veranstalter*innen Kosten von bis zu 30&#8217;000 Franken auferlegt werden. Dies w\u00e4re m\u00f6glich, wenn die Veranstalter*innen Bewilligungsauflagen \u00abvors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig missachtet\u00bb haben oder wenn es sich um eine Kundgebung ohne Bewilligung handelte.<\/p>\n<p>Auch einzelne Teilnehmende sollen neu bis zu 30&#8217;000 Franken an die Einsatzkosten bezahlen m\u00fcssen, wenn sie als \u00aban der Gewaltaus\u00fcbung beteiligte Personen\u00bb betrachtet werden. Erfahrungsgem\u00e4ss verstehen es die Beh\u00f6rden bestens, einen im Handumdrehen zu einer \u00abbeteiligten Person\u00bb zu machen. So gilt als beteiligt, wer einer als \u00abgewaltt\u00e4tig\u00bb betrachteten Ansammlung zugerechnet wird und diese nach polizeilicher Aufforderung nicht oder zu sp\u00e4t verlassen hat (oder nicht verlassen konnte). Zudem soll die Polizei Einzelpersonen aus dem \u00f6ffentlichen Raum bis zu 48 Stunden m\u00fcndlich wegweisen d\u00fcrfen, wenn sie die \u00ab\u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung st\u00f6ren oder gef\u00e4hrden\u00bb.<\/p>\n<p>Bereits heute kann jemand bis zu drei Jahren weggesperrt oder mit hohen Geldstrafen belegt werden, wenn das Urteil \u00abLandfriedensbruch\u00bb lautet. Nun aber sollen Demonstrant*innen auch noch f\u00fcr die Polizeieins\u00e4tze zahlen, die sie angeblich n\u00f6tig machten. Das bedeutet, direkt jene polizeilichen Methoden zu finanzieren, die seit Jahren auf Schikane, Drangsalierung und brutale Gewalt bauen und damit Konfrontationen oft erst verursachen. Die Hemmschwelle, Protest auf die Strasse zu tragen, wird damit merklich erh\u00f6ht werden, wie das Beispiel Luzern zeigt.<\/p>\n<p><strong>Vorbild Luzern: Kosten\u00fcberw\u00e4lzung auf Demonstrant*innen seit 2016<\/strong><\/p>\n<p>Bern hat sich das Gesetz vom Kanton Luzern abgeschaut, wo die Kosten\u00fcberw\u00e4lzung nach dem sogenannten Verursacherprinzip schon seit 2016 in Kraft ist. Urspr\u00fcnglich sah das neue Luzerner Polizeigesetz sogar vor, Teilnehmer*innen von gewaltt\u00e4tigen Demonstrationen v\u00f6llig unterschiedslos zur Kasse zu beten. Doch gewerkschaftliche und politische Gruppen sowie die Demokratischen Jurist*innen Luzern (DJL) fochten das Gesetz an. Darauf entschied das Bundesgericht, dass diese Regelung zu schematisch sei und hob sie auf. Blosse Mitl\u00e4ufer*innen d\u00fcrften nicht gleichbehandelt werden wie Personen, von denen tats\u00e4chlich Gewalt ausging.<\/p>\n<p>Ebenso hielt das Gericht fest, eine Kosten\u00fcberw\u00e4lzung auf Teilnehmer*innen k\u00f6nne angesichts der Umst\u00e4nde <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F143-I-147%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\">\u00abgrunds\u00e4tzlich geeignet sein, einen Abschreckungseffekt zu bewirken\u00bb<\/a>. Anders als im Berner Abstimmungskampf immer wieder kolportiert wird, ist damit die Frage, ob die \u00dcberw\u00e4lzung enorm hoher Polizeikosten auf Teilnehmer*innen mit der Demonstrationsfreiheit zu vereinbaren ist, h\u00f6chstrichterlich gerade nicht gekl\u00e4rt. W\u00e4hrend die Frage bez\u00fcglich Demo-<em>Teilnehmer*innen<\/em> unbeantwortet blieb, <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/files\/live\/sites\/bger\/files\/pdf\/de\/1C_502_2015_yyyy_mm_dd_T_d_13_19_01.pdf\">legte sich das Bundesgericht hinsichtlich der Demo-<em>Veranstalter*innen<\/em> fest<\/a>: \u00abWeil Veranstalter das Risiko auf Kostenersatz durch eigenes Verhalten ausschliessen k\u00f6nnen, geht von der fraglichen Regelung mit Blick auf die Grundrechtsaus\u00fcbung kein unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Abschreckungseffekt aus.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Der Luzerner Polizeiangriff vom Mai 2015<\/strong><\/p>\n<p>Das Luzerner Gesetz zeigte durchaus Wirkung \u2013 wenn auch eine ziemlich ambivalente. Die antikapitalistische Mai-Demo, die in Luzern \u00fcber Jahre hinweg bewilligt stattgefunden hatte, gibt es heute nicht mehr. Seit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes fanden sich keine Gesuchsteller*innen mehr. Schliesslich zeigte die Luzerner Polizei an der letzten Demo dieser Art, im Jahr 2015, mit aller Deutlichkeit, wie willk\u00fcrlich sie eine Demonstration als \u00abgewaltt\u00e4tig\u00bb taxieren kann:<br \/>\nNachdem im bewilligten und durchwegs friedlichen Umzug ein paar Pyros gez\u00fcndet wurden, wartete die Polizei, bis sich die Menschen auf der Seebr\u00fccke befanden. Dann blockierten Polizist*innen den einzigen Fluchtweg nach hinten, w\u00e4hrend ein Grenadiertrupp von vorne in die 800 Personen z\u00e4hlende Demo st\u00fcrmte, mit Schlagst\u00f6cken um sich pr\u00fcgelte und massenhaft Tr\u00e4nengas und Pfefferspray verspr\u00fchte. \u00abDie Brutalit\u00e4t, die die Polizist*innen bei ihrem \u00dcbergriff an den Tag legten, machte die Teilnehmer*innen sprachlos. Immer wieder schlugen sie mit Schlagst\u00f6cken auf schon am Boden liegende Personen ein\u00bb, schrieb das Kollektiv \u00abW\u00fcrde statt H\u00fcrde\u00bb sp\u00e4ter.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/ajour-mag.ch\/content\/images\/2019\/02\/34614.jpg\" alt=\"\" \/> <em>Linker Widerstand ist in Luzern seit Jahren verankert. Die antinationale 1. August-Demo l\u00e4uft 2005 bewilligt mit 1000 Teilnehmer*innen gegen die PNOS. Bild: <a href=\"http:\/\/ch.indymedia.org\/demix\/2005\/08\/34586.shtml\">ch.indymedia.org<\/a>.<\/em><\/p>\n<p>Auch im Jahr 2016, als Pegida in der Schweiz Fuss zu fassen versuchte, fand sich in Luzern niemand, um eine Anti-Pegida-Kundgebung anzumelden. Die autonome Luzerner Gruppe <a href=\"https:\/\/lagota.ch\/\">\u00abLagota\u00bb<\/a> verwies damals auf die neuerdings m\u00f6gliche Abw\u00e4lzung der Polizeikosten auf Veranstaltende und liess <a href=\"https:\/\/www.20min.ch\/schweiz\/zentralschweiz\/story\/Lagota-will-Pegida-in-Luzern-die-Stirn-bieten-19924664\">verlauten<\/a>: \u00abZurzeit steht uns niemand zur Verf\u00fcgung, der die entsprechenden finanziellen Mittel hat. Deshalb wurde auch kein Bewilligungsgesuch an die Luzerner Polizei gestellt\u00bb. Doch die Genoss*innen am Vierwaldst\u00e4ttersee wussten sich zu helfen. Dar\u00fcber im Klaren, dass weder Jammern noch Bitten weiterf\u00fchrt, schlugen sie eine andere, nicht weniger effiziente Strategie ein. Statt einer Demo sorgten verschiedene Kleingruppen f\u00fcr antifaschistische Strassenpr\u00e4senz. Und so verschwand Pegida auch in der Innerschweiz als mediale Eintagesfliege in der Versenkung.<\/p>\n<p><strong>Demonstrieren w\u00e4hrend der Laden\u00f6ffnungszeiten verboten<\/strong><\/p>\n<p>Der Polizeiangriff auf die Luzerner 1. Mai-Demo 2015 f\u00fchrte zu vier Verhafteten und ebensovielen Strafverfahren. Doch die Verfahren endeten f\u00fcr zwei Personen mit Freispr\u00fcchen, ein Verfahren wurde eingestellt \u2013 eine regelrechte Blamage f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde.<br \/>\n\u00abIn einer Gesamtbetrachtung erweckt dies den Anschein, dass der Polizeieinsatz auf eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Kriminalisierung einer ganzen Demonstration abzielte\u00bb, sagt Rechtsanwalt Markus Husmann von den Demokratischen Jurist*innen Luzern (DJL) gegen\u00fcber <em>ajour<\/em>.<\/p>\n<p>Ohnehin kenne Luzern eine ausserordentlich restriktive Praxis im Umgang mit Demonstrationen, so Husmann. So werden an Wochenenden Demonstrationen w\u00e4hrend der Laden\u00f6ffnungszeiten grunds\u00e4tzlich nicht bewilligt. Und wenn unbewilligte spontane Kundgebungen stattfinden, erhebe die Staatsanwaltschaft regelm\u00e4ssig Anklage wegen Teilnahme an unbewilligter Demonstration \u2013 ungeachtet der Tatsache, dass solche Spontandemonstrationen gem\u00e4ss Bundesgericht keiner Bewilligung bed\u00fcrfen. \u00abDie Betroffenen m\u00fcssen sich dann vor Gericht verantworten \u2013 wobei sich dieses stets an das Bundesgericht gehalten hat und die Angeklagten freigesprochen hat\u00bb, so der Anwalt. H\u00e4ufig w\u00fcrden unbewilligte Demonstrationen zudem intensiv und verdeckt observiert. Anschliessend versuche die Polizei die Demonstrant*innen mittels Fotobeweises zu identifizieren, was oft zu falschen Teilnehmeridentifizierungen f\u00fchre. \u00abNicht selten werden Personen mit Strafbefehlen beliefert, die nicht an der Demonstration anwesend waren.\u00bb Insgesamt stellt Husmann einen \u00ab\u00fcberschiessenden Verfolgungswillen der Strafverolgungsbeh\u00f6rden\u00bb fest, was gerade im grundrechtlich sensiblen Bereich der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit nicht hingenommen werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong>Nur die d\u00fcmmsten K\u00e4lber bezahlen ihre eigenen Schl\u00e4chter \u2013 Bewilligungsgesuche bleiben aus<\/strong><\/p>\n<p>Der Abschreckungseffekt des Polizeigesetzes ist den Luzerner Beh\u00f6rden selbstverst\u00e4ndlich bewusst. Seitens der Stadtverwaltung heisst es ganz offen, dass Gesuche fu\u0308r gewisse Kundgebungen im letzten Jahr ausgeblieben seien. Interessanterweise sagt die Polizei, dass durch das Gesetz \u00abkeine Ver\u00e4nderungen im Demonstrationsverhalten\u00bb und eine Abnahme der \u00abGewalt\u00bb nicht zu konstatieren sei. Rechtsanwalt Husmann pr\u00e4zisiert:<br \/>\n\u00abBerichten zu Folge wurden seit der neuen Kostenregelung polizeilich heikle Demonstrationen offenbar klandestin und unkontrolliert durchgef\u00fchrt \u2013 damit wurde das Risiko von Ausschreitungen nicht minimiert, sondern im Gegenteil eher noch erh\u00f6ht.\u00bb Zwar k\u00e4me es bei Demonstrationen in Luzern seit Langem kaum je zu Ausschreitungen, doch seit Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes sei eine Verschiebung hin zu unbewilligten Mobilisierungen auszumachen, so Husmann. Und: \u00abWer bereit ist, Gewalt anzuwenden und damit erhebliche Strafen in Kauf nimmt, wird sich kaum durch zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren abschrecken lassen. Das Polizeigesetz schreckte offenbar prim\u00e4r jene Personen und Organisationen ab, die eigentlich bereit w\u00e4ren, mit den Beh\u00f6rden zu kooperieren und ihren Kopf hinhalten.\u00bb<\/p>\n<p><strong>\u00dcberwachen und Sparen<\/strong><\/p>\n<p>Normalerweise fordern Politiker*innen immer dann Gesetzesversch\u00e4rfungen, wenn zuvor mit irgendeinem \u00abSaubannerzug\u00bb gen\u00fcgend Stimmung gemacht werden konnte. So geschehen etwa im Kanton Genf, als im Jahr 2009 Grossdemonstrationen und Strassenschlachten den WTO-Gipfel begleiteten. Trotz einer fast mehrheitsf\u00e4higen Opposition und einem Rekurs des lokalen Gewerkschaftskartells muss seit 2012 mit bis zu 100&#8217;000 Franken Strafe rechnen, wer in Genf eine Demo organisiert ohne sie anzumelden, wer gegen Bewilligungsauflagen verst\u00f6sst, polizeiliche Anordnungen nicht befolgt, wer sich vermummt oder gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde, Waffen oder Werkzeug f\u00fcr Sachbesch\u00e4digungen mit sich f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Warum aber war es ausgerechnet der Kanton Luzern, der in der Schweiz als erster die Kosten\u00fcberw\u00e4lzung einf\u00fchrte? Seine Wurzeln hat das Polizeigesetz in einem CVP-Postulat im Kantonsrat. Damals, vor rund zehn Jahren, forderte die Motion von Demoveranstalter*innen sogar eine finanzielle Sicherheitsgarantie als Pfand. \u00abUnreflektierter Populismus\u00bb sei das Motiv hinter solchen Vorst\u00f6ssen, sagt Husmann. Und dennoch: In einem immer repressiveren Klima finden solche gegen Randgruppen zielende Anliegen offenbar Geh\u00f6r. Die Massnahme, die Einsparungen bei Polizeikosten verspricht, k\u00f6nnte auch deshalb Auftrieb erhalten haben, weil die drastischen Sparmassnahmen im Kanton Luzern f\u00fcr viele sp\u00fcrbar sind. F\u00fcr Husmann wird dabei aber ein gewichtiger Aspekt \u00fcbersehen: \u00abDie Sanktionsdrohung erzeugt die versprochene Wirkung nicht, treibt aber letztlich den Abbau der staatlichen Grundversorgung voran.\u00bbGleiches steht nun also in Bern bevor, wo das <a href=\"https:\/\/polizeigesetz-nein.be\/\">Referendumskomitee<\/a> gegen das Polizeigesetz betont: \u00abWenn die Kluft zwischen Arm und Reich w\u00e4chst, kann der Staat entweder die Sozialwerke st\u00e4rken oder die Repression verst\u00e4rken. Der Kanton Bern hat die Sozialwerke geschw\u00e4cht und mit dem neuen Polizeigesetz die M\u00f6glichkeiten eingeschr\u00e4nkt, gegen solche Entwicklungen protestieren zu k\u00f6nnen.\u00bb Weder enth\u00e4lt das neue Gesetz Regelungen gegen Racial Profiling noch eine Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Polizist*innen. Ebenso fehlt die in Bern seit Jahren geforderte unabh\u00e4ngige Ombudsstelle, an die sich Betroffene von Polizeiwillk\u00fcr wenden k\u00f6nnten. Die Narrenfreiheit der polizeilichen Vandalen bleibt also gew\u00e4hrleistet.<br \/>\nDass gegen derlei Tendenzen auf allen Ebenen vorgegangen werden muss, unterstreicht abermals die verschiedentlich bekundete Absicht, es Luzern gleichzutun. Bereits plant der Kanton Schaffhausen fehlbaren oder bewilligungslosen Veranstaltern \u00abdie wegen des Verstosses entstandenen Kosten\u00bb in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/ajour-mag.ch\/zur_lage_der_narrenfreiheit_der_vandalen\/\">https:\/\/ajour-mag.ch\/zur_lage_der_narrenfreiheit_der_vandalen\/<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in Bern eine Demo organisiert, soll k\u00fcnftig ein Risiko von 30&#8217;000 Franken tragen. Damit wollen die b\u00fcrgerlichen Parteien politischen Protest und Widerstand erschweren. 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