{"id":3365,"date":"2020-02-07T11:11:35","date_gmt":"2020-02-07T10:11:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lagota.ch\/?p=3365"},"modified":"2020-02-07T11:11:35","modified_gmt":"2020-02-07T10:11:35","slug":"klage-abgelehnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lagota.ch\/?p=3365","title":{"rendered":"Klage abgelehnt"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die unabh\u00e4ngige Internetplattform \u00bbLinksunten Indymedia\u00ab bleibt vorerst  verboten. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht \u00adscheiterte aus  formalen Gr\u00fcnden.                              <br><\/strong><br><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"500\" height=\"333\" class=\"wp-image-3366\" style=\"width: 500px;\" src=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/linksunten.jpg\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/linksunten.jpg 1200w, https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/linksunten-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/linksunten-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/linksunten-768x512.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><br>Im August 2017 verbot das Bundesinnenministerium (BMI) die  linke Internetplattform \u00bbLinksunten Indymedia\u00ab wegen des Versto\u00dfes gegen  das Vereinsgesetz. Dem damaligen Bundesinnenminister Thomas de  Maizi\u00e8re\u00a0(CDU) zufolge wurde damit ein \u00bbdeutliches Zeichen\u00ab gegen  \u00bblinksextremistische Hetze im Internet\u00ab gesetzt. Der Weiterbetrieb der  \u00bbeinflussreichsten Internet-plattform gewaltbereiter Linksextremisten in  Deutschland\u00ab ist seitdem eine Straftat.                           <\/p>\n\n\n\n<p>Das Verbot \u00fcber das Vereinsrecht stellte die Betreiber der Seite vor \nerhebliche Probleme. Es gibt n\u00e4mlich offiziell gar keinen Verein, der \ndie Website betreibt. Gegen das Verbot klagten denn auch die f\u00fcnf \nPersonen, denen die Verbotsverf\u00fcgung zugestellt worden war. Nach einer \nmehrst\u00fcndigen Verhandlung lehnte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) \nin Leipzig am 29. Januar die Klage ab. In der Pressemitteilung zu der \nEntscheidung erkl\u00e4rt das Gericht: \u00bbZur Anfechtung des Verbots einer \nVereinigung ist regelm\u00e4\u00dfig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, \nnicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte.\u00ab Ein f\u00f6rmlicher Verein mit \nSatzung und Vorstand sei nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung f\u00fcr ein \nVereinsverbot nicht erforderlich. Ausreichend sei ein Zusammenschluss \nvon mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Ziel h\u00e4tten. Dieser \nZusammenschluss sei 2008 mit der Abspaltung von der Plattform \nde.indymedia.org erfolgt. Da nicht der Verein geklagt hatte, unterblieb \neine weitergehende Pr\u00fcfung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Vereinsverbots. Viele \nMedien hatten berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verbot \nf\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rt habe. Dies ist zwar nicht der Fall, \nbestandskr\u00e4ftig ist das Verbot durch das Urteil jedoch geworden.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der Verhandlung stritten die Anw\u00e4lte der Kl\u00e4ger und des \nBundesinnenministeriums dar\u00fcber, ob statt des Vereinsrechts das \nTelemediengesetz relevant gewesen w\u00e4re. Nach dem Telemediengesetz h\u00e4tten\n zwar bestimmte Texte beanstandet und deren Entfernung h\u00e4tte verlangt \nwerden k\u00f6nnen. Die Anwendung des sehr weit gefassten Vereinsgesetzes \nf\u00fchrte dagegen direkt zur Abschaltung der Internetseite, ohne dass \nvorher bestimmte Texte beanstandet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Disput zwischen den Anw\u00e4lten entspann sich an der Frage,\n ob im Fall von \u00bbLinksunten Indymedia\u00ab abweichend von der bisherigen \nRechtsprechung auch Einzelpersonen gegen das Verbot klagen k\u00f6nnten. Die \nKl\u00e4geranw\u00e4lte f\u00fchrten an, dass es den Betreibern des Portals weder \nm\u00f6glich noch zumutbar gewesen sei, f\u00fcr die Vereinigung Klage zu erheben.\n Die Rechtsanw\u00e4ltin Angela Furmaniak verwies darauf, dass jeder, der \nsich als Vereinsmitglied bekannt h\u00e4tte, strafrechtlichen Konsequenzen \nausgesetzt gewesen w\u00e4re. Von den Kl\u00e4gern k\u00f6nne nicht verlangt werden, \ndass sie sich als Betreiber der Plattform outen, schlie\u00dflich m\u00fcsse sich \nim Rechtsstaat niemand strafrechtlich selbst belasten. Auch wenn die \nstaatsanwaltschaftlichen Ermittlungen 2019 mangels hinreichenden \nTatverdachts vorl\u00e4ufig eingestellt wurden, sei es innerhalb der \nVerj\u00e4hrungsfristen jederzeit m\u00f6glich, bei neuen Erkenntnissen die \nErmittlungen wiederaufzunehmen. Au\u00dfer wegen des Versto\u00dfes gegen das \nVereinsgesetz ermittelte die Staatsanwaltschaft auch wegen der \u00adBildung \neiner kriminellen Vereinigung. Die Kl\u00e4ger bef\u00fcrchteten zudem \nSchadensersatzforderungen von Rechtsextremen, deren Namen und Adressen \nauf der Plattform publiziert worden waren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Betreiber mussten sich also entscheiden, entweder als Verein zu \nklagen und sich m\u00f6glichen Strafverfahren auszusetzen oder unerkannt zu \nbleiben und dann auch keine Klage im Namen des Vereins erheben zu \nk\u00f6nnen. Die Juristen David Werdermann und John Philipp Thurn vom \n\u00bbVerfassungsblog\u00ab sehen einen Konflikt zwischen dem Recht des Vereins \nauf effektiven Rechtsschutz und der Selbstbelastungsfreiheit seiner \nMitglieder, den das \u00adGericht ungel\u00f6st gelassen habe. Sie monierten, dass\n das BVerwG dem BMI durchgehen lasse, \u00bbdas Vereinsrecht als \nMedienverbotsinstrument zu missbrauchen\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Der juristische Kampf um das Internetportal und seine Inhalte ist \nnoch nicht beendet. Ein Anwalt der Kl\u00e4ger, Sven Adam, hat bereits eine \nVerfassungsbeschwerde angek\u00fcndigt. Auch die Bloggerin Detlef Georgia \nSchulze, die auf der Plattform publizierte, hat Klage gegen das Verbot \neingereicht. Schulze hatte auch das Archiv von \u00bbLinksunten Indymedia\u00ab \ngespiegelt und eine Woche vor dem Prozess wieder online gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber eine Solidarit\u00e4tsdemonstration vor dem Prozess am 25. Januar in  Leipzig war wegen B\u00f6ller- und Steinw\u00fcrfen viel kritisch berichtet  worden.<br><br>Quelle: <a href=\"https:\/\/jungle.world\/artikel\/2020\/06\/klage-abgelehnt\">https:\/\/jungle.world\/artikel\/2020\/06\/klage-abgelehnt<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die unabh\u00e4ngige Internetplattform \u00bbLinksunten Indymedia\u00ab bleibt vorerst verboten. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht \u00adscheiterte aus formalen Gr\u00fcnden. 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