{"id":736,"date":"2011-06-27T19:44:44","date_gmt":"2011-06-27T17:44:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lagota.ch\/?p=736"},"modified":"2011-06-27T19:44:44","modified_gmt":"2011-06-27T17:44:44","slug":"wie-die-luzerner-polizei-eigene-videos-falscht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lagota.ch\/?p=736","title":{"rendered":"Wie die Luzerner Polizei eigene Videos f\u00e4lscht"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/luchsluzern.jpg\"><\/a><a href=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/luchsluzern1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-738\" title=\"luchsluzern\" src=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/luchsluzern1-300x198.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"198\" srcset=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/luchsluzern1-300x198.jpg 300w, https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/luchsluzern1.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Weil die Luzerner Sondereinheit LUCHS auf Schwyzer Gebiet ihrer Pflicht nachging und im Juni 2005 zwei unschuldige Autoinsassen \u201eversehentlich\u201c verpr\u00fcgelte, musste die Schwyzer Staatsanwaltschaft den Vorfall notgedrungen untersuchen. Die Untersuchung steckt bis heute in den Anf\u00e4ngen. Erst im M\u00e4rz 2010 wurde der verantwortliche Chef der ausf\u00fchrenden Antiterror-Einheit LUCHS, Beat Hensler, dazu befragt und konnte sich nat\u00fcrlich nur noch \u201eschwach erinnern\u201c.<\/p>\n<p>Jetzt wurde der leitende Schwyzer Staatsanwaltschaft Georg Boller nach offizieller Lesart seiner Funktionen \u201eenthoben\u201c, da er sich mit dem Pr\u00e4sidenten des Kantonsgerichts zu sehr angelegt hatte. Dieser liess n\u00e4mlich die Einstellung der Untersuchungen zur \u201everwechselten\u201c und sonst noch missratenen Verhaftungsaktion vom Juni 2005 nicht zu und forderte weitere Untersuchungen, ein \u201enormales\u201c Anklageverfahren und einen ordentlichen Gerichtsprozess. Dabei geht es weniger um die Ehrenrettung des Rechtsstaates, als vielmehr um interne Hahnenk\u00e4mpfe.<\/p>\n<p>Die angebliche R\u00fcckbef\u00f6rderung von Boller durch den Schwyzer Regierungsrat ist allerdings nur als Regieanweisung f\u00fcrs Publikum gedacht. Effektiv kam es deswegen weder bei der Boller\u2019schen Staatsanwaltschaft in Bennau \/ Biberbrugg, noch bei der F\u00fchrung des \u00dcberfall-lustigen LUCHS-Trupps zu personellen Rochaden. Dass unbeteiligte Leute durch angebliche Antiterror-Einheiten \u00fcberfallen werden k\u00f6nnen, nat\u00fcrlich versehentlich, ist sowohl in Schwyz wie auch in Luzern weiterhin gegeben. Denn bei \u201eVerwechslungen\u201c oder Missgriffen sind die T\u00e4ter kaum ins Recht zu fassen. Betroffene von verungl\u00fcckten Polizeiaktionen gelten bei der vorherrschenden Rechts- und Gerichtspraxis als vogelfrei. Die Opfer h\u00e4tten sich ja nicht gerade zum kritischen Zeitpunkt gerade dort aufhalten m\u00fcssen&#8230;<\/p>\n<p>Was bei einer internen \u201eVisionierung\u201c eines Polizeivideos alles \u201epassieren\u201c kann, wird im beiliegenden PDF auf Seite 3 (<a href=\"https:\/\/www.lagota.ch\/wp-content\/uploads\/hensler.pdf\">hensler<\/a>) plastisch beschrieben: Pl\u00f6tzlich f\u00e4llt das Ger\u00e4t vom Tisch, und beim Versuch, es aufzufangen, ist schon bald \u201eder falsche Knopf gedr\u00fcckt\u201c. Und schwupps sind die kritischen Sequenzen ausgeblendet und z.B. mit dem Abbild des Linsendeckels \u00fcberspielt. Beim Akteur handelte es sich allerdings um den ausgewiesenen Video-Profi und gleichzeitigen LU-Polizeisprecher Simon Kopp.<\/p>\n<p>Weil zur fraglichen LUCHS-Aktion vom Juni 2005 auch wiederholt \u201e10vor10\u201c berichtete, konnte weder die Luzerner Kapo noch die Schwyzer Justiz die Angelegenheit in Ruhe archivieren. Zudem wurden die \u201everwechselten\u201c Polizeiopfer derart traktiert (und anschliessend eine Stunde lang mit verbundenen Augen an eine Wand gestellt), dass sie kriegs\u00e4hnliche Traumatas erlitten. Da die Sozialkassen bei Polizeiopfern (die es offiziell nicht gibt) keine Heilungs-, sondern lieber Psychiatrie-Kosten \u00fcbernehmen, wurden sie \u00e4rztlich auch nicht ad\u00e4quat zu den zugef\u00fcgten Verletzungen behandelt. Dadurch fanden beide Opfer, zum Gaudi der LUCHS-Mannschaft und der Schwyzer Justiz, nicht mehr in geordnete Verh\u00e4ltnisse zur\u00fcck. Beide Opfer blieben traumatisiert.<\/p>\n<p>Am Wohnort der Polizeiopfer gibt man sich bestenfalls betreten. Da es sich bei beiden um \u201eJugos\u201c handelt, geben die Goldauer mehrheitlich doch lieber der Polizeiseite \u201eRecht\u201c. Denn nach ihnen darf man Angeh\u00f6rige bestimmter Ethnien auch grundlos verhauen. Im Kanton Schwyz ist man darin besonders traditionsverbunden. Es f\u00e4llt daher nicht sonderlich schwer, den Druck von oben auf Unschuldige abzuleiten. Aber nicht jedes Polizeiopfer kommt posthum zu Ehren wie etwa eine Anna G\u00f6ldi <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Anna_G%C3%B6ldi\" target=\"_blank\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Anna_G%C3%B6ldi<\/a> und das ist auch schon wieder eine Weile her.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/ch.indymedia.org\/de\/2011\/06\/82304.shtml\" target=\"_blank\">http:\/\/ch.indymedia.org\/de\/2011\/06\/82304.shtml<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weil die Luzerner Sondereinheit LUCHS auf Schwyzer Gebiet ihrer Pflicht nachging und im Juni 2005 zwei unschuldige Autoinsassen \u201eversehentlich\u201c verpr\u00fcgelte, musste die Schwyzer Staatsanwaltschaft den Vorfall notgedrungen untersuchen. Die Untersuchung steckt bis heute in den Anf\u00e4ngen. 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