Beschwerde eingereicht – Demonstration findet auf jeden Fall statt

Medienmitteilung zur Demonstration „Bleiberecht für alle“ vom
17. November 2012 in Luzern:

Beschwerde eingereicht – Demonstration findet auf jeden Fall statt

Sehr geehrte Medienschaffende,

Wie in der letzten Medienmitteilung angekündigt, haben wir gestern fristgerecht Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Bewilligungsentscheid des Stadtrates vom 18 Oktober 2012 eingereicht. Das Verwaltungsgericht wird ersucht, festzustellen, dass die Verweigerung der Bewilligung für die Demonstration vom 17.11.2012 vor Schliessung der Ladenlokale um 16 Uhr die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 16 i.V.m. Art. 22 BV und Art. 11 EMRK) verletzt.

In der Beschwerdeschrift wird ausgeführt, dass der Stadtrat im Rahmen der vorgeschriebenen Verhältnismässigkeitsprüfung bei der Prüfung eines Demonstrationsgesuches den grundrechtlich geschützten Interessen eindeutig zu wenig Gewicht beigemessen hat und die wirtschaftlichen Interessen der Geschäftsinhaber viel zu hoch gewichtet hat. Der Stadtrat verkennt dabei, dass die Behörden bei der Beurteilung einer Bewilligung für eine politische Kundgebung nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gehalten sind, die grundsätzliche Vorrangstellung der Versammlungsfreiheit aufgrund ihres ideellen Charakters zu beachten. Der angefochtene Bewilligungsentscheid bestätigt die vom Stadtrat in den letzen Jahren entwickelte Praxis, wonach grundsätzlich keine  Demonstrationen vor 16 Uhr bewilligt werden. Das Verwaltungsgericht wurde deshalb auch ersucht, sich in allgemeiner Weise zu dieser Praxis zu äussern.

Die Demonstration wird am 17.11.2012 jedoch auf jeden Fall stattfinden. Das äusserst wichtige Anliegen der Demonstration soll auf die Strasse getragen werden, auch wenn der Stadtrat dies durch seine rechtswidrige Bewilligungspraxis zu verhindern versucht. Es kann zwar nicht mit einer abschliessenden gerichtlichen Beurteilung vor der geplanten Demonstration gerechnet werden. Das Verwaltungsgericht wurde jedoch ersucht, die Startzeit im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einstweilen auf 14 Uhr festzulegen. Sollte das Gericht diesem Antrag nicht rechtzeitig entsprechen, wird sich das „Bündnis 6. Oktober“ selbstverständlich rechtskonform verhalten und die Demonstration „zähneknirschend“ erst um 16 Uhr starten. Dies jedoch mit der Gewissheit, dass nun auf jeden Fall endlich eine unabhängige gerichtliche Instanz über die grundrechtsfeindliche Bewilligungspraxis des Stadtrates entscheiden wird.

Mit freundlichen Grüssen

Bündnis 6. Oktober

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