Freibad-Verbot im Aargau: Schweiz sperrt “sensible Zonen” für Asylbewerber

Sie dürfen weder ins Freibad noch auf den Sportplatz: In der Schweizer Kleinstadt Bremgarten sind Flüchtlingen “sensible Zonen” verboten – Menschenrechtler schlagen Alarm, denn die Schweiz sperrt immer öfter Gebiete für Asylbewerber.

Zürich – Die Empörung ist laut. Die Schweizer Flüchtlingshilfe nennt die Regelung “rechtlich und humanitär unhaltbar”. Andere Initiativen sprechen von “offener Diskriminierung”. Auch Zeitungen aus Großbritannien und Spanien berichten über die seltsame Regelung in der Schweizer Kleinstadt Bremgarten.

In Bremgarten, im Kanton Aargau, ist Asylbewerbern verboten, ins Freibad zu gehen, auch von Schul- und Sportplätzen müssen sie sich fernhalten. Anfangs hieß es, die Flüchtlinge müssten gar Büchereien, Kirchen und Hallen meiden. Das dementieren die Behörden mittlerweile, aber die Aufregung können sie damit nicht stoppen: Die “Badi-Diskussion” läuft auf Hochtouren.

Am Montag wurde in Bremgarten in einer früheren Armeekaserne eine Asylunterkunft für 150 Personen eröffnet. Die ersten 23 Flüchtlinge sind da, sie kommen aus Eritrea, Tibet oder dem Sudan – und sind offenbar erheblich in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt.

Strikte Regeln wie diese werden in der Schweizer Asylpolitik immer häufiger angewandt. Nun werden sie erstmals von einer breiten Öffentlichkeit hinterfragt.

In der Schweiz gibt es neue Bundeszentren für Asylbewerber, um zügig über deren Status zu entscheiden. Höchstens acht Wochen sollen sich die Flüchtlinge dort aufhalten. Die Einrichtung solcher Zentren ist auch ohne Zustimmung der Gemeinde möglich, doch wie im Fall Bremgarten werden Regelungen mit der Kommune getroffen – inklusive harscher Auflagen für die Flüchtlinge.

32 “sensible Zonen” in einer Kleinstadt?

Sechs Seiten umfasst die Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration (BfM) und Bremgarten. Der “Tages-Anzeiger” zitiert daraus: “Auf Wunsch der Stadt Bremgarten” dürfe “das Betreten der Schul- und Sportanlagen nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörden” erfolgen.

Unterzeichnet haben die Vereinbarung ein stellvertretender BfM-Leiter und Raymond Tellenbach, Bremgartens Stadtammann, eine Art Bürgermeister. Insgesamt sind darin laut “Tages-Anzeiger” 32 Tabuzonen ausgewiesen: Neben der Badi, wie das Freibad auf Schweizerdeutsch heißt, auch Kindergärten, Vorplätze von Kirchen, die Mehrzweckhalle, das Casino und ein Altenheim.

Das BfM dementiert mittlerweile. Es handele sich nicht um Sperrzonen, und es seien weniger Gebiete als berichtet betroffen. Einzig die Schul- und Sportanlagen einschließlich der Badeanstalt dürften von Asylsuchenden ohne Bewilligung nicht alleine betreten werden. Am Donnerstagabend teilte das BfM auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit, dass solche Besuche bei vorheriger Genehmigung durch Heimleitung und Gemeinde möglich seien.

Amtschef Mario Gattiker sagt, es gehe darum zu verhindern, dass “50 Asylbewerber gleichzeitig auf den Fußballplatz oder in die Badi” gingen. Das würde zu “Friktionen und Ressentiments” führen. Man wolle mit der Regelung natürlich auch “Bedenken der Bevölkerung Rechnung tragen”.

“Wir sind keine Unmenschen”

Bremgartens Stadtammann Tellenbach sagt: “Wir haben uns aus Sicherheitsgründen dazu entschlossen, diese Räume möglichst nicht betreten zu lassen, um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen und vor allem auch, um möglichem Drogenkonsum vorzubeugen.” Tellenbach betont: “Wir sind keine Unmenschen.”

Auch in Deutschland ist die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber eingeschränkt. Es gilt die sogenannte Residenzpflicht. Allerdings gehören bestimmte Aufenthaltsverbote wie in Freibädern nicht dazu. Und in der Schweiz werden die Regeln verschärft. Erst im Juni stimmten 78,5 Prozent der Schweizer für härtere Asylgesetze.

Unklar ist bislang, wer die Einhaltung der neuen Bewegungsregeln überwacht. Laut einer Betreiberfirma von Heimen sind Sanktionen nicht geplant, die Asylsuchenden würden vom Personal lediglich auf die Verbote hingewiesen.

“Störende Personen” werden immer öfter präventiv verwiesen

Rechtlich schienen die Regeln, die die Bewegungsfreiheit einschränken, ohnehin fragwürdig. Doch in der Schweiz greift die Polizei immer öfter zu dem Mittel, “störende Personen” von Orten fernzuhalten, berichtet die “Neue Zürcher Zeitung” (NZZ). Das können Bettler, Hooligans, Jugendliche, Drogensüchtige oder eben Asylbewerber sein. Diese präventiven Maßnahmen seien auf dem Weg zum Normalfall.

Für die neuen Asylbewerberzentren wurden bereits mehrfach “sensible Zonen” ausgewiesen. Festgelegt werden sie in der Regel in der Hausordnung des Heims. In Eigenthal in Luzern waren Flüchtlinge 2012 von einem Schulgelände und einem Stall ausgeschlossen. Angedacht war auch, den Zutritt zu einem Restaurant zu verbieten, doch das wurde laut “NZZ” wieder verworfen.

In Nottwil, ebenfalls in Luzern, wo bis Juli ein Zentrum betrieben wurde, gab es in der Badi-Causa die Regelung, dass sich Asylbewerber erst einschreiben mussten und dann in Begleitung die Badeanstalt besuchen konnten. Das Ausschreiben “sensibler Zonen hat sich voll bewährt und nie zu Problemen geführt”, sagte der Gemeindeschreiber zur “NZZ”.

Und kommende Woche wird die nächste Bundesunterkunft in der Gemeinde Alpnach (Kanton Obwalden) eröffnet – auch dort soll es eine Verbotsregelung geben. Asylbewerber müssen dort ein Altenheim und ein nahes Wohnviertel meiden. Selbst ein angrenzendes Wäldchen soll für sie Sperrzone sein.

Quelle: spiegel.de

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