Aktivist muss wegen «Bodum»-Plakat bei Polizei antraben

Ein Luzerner hatte Anfang Jahr mit der Gruppe Resolut die Enteignung der beiden Villen an der Obergrundstrasse gefordert. Obwohl die Debatte mittlerweile begraben ist, hat sie für den Aktivisten bis heute Folgen.

Man hätte meinen sollen, dass mit dem Verkauf der leerstehenden Villen an der Obergrundstrasse etwas Ruhe einkehrt. Doch weit gefehlt. Zwar haben die neuen Besitzer, das Architekturbüro Romano & Christen, das einsturzgefährdete Dach gesichert. Bei den Quartierbewohnern wird aber bereits Kritik laut (zentralplus berichtete).

Der Luzerner Aktivist Eugen Scheuch hingegen hat noch ganz andere Sorgen. Er wurde vom Vorbesitzer der Villen, der Firma Bodum, angezeigt. Anfang Jahr hatte er nämlich mit der Gruppe Resolut beim Stadtrat einen Bevölkerungsantrag eingereicht, um die Enteignung der Villen zu prüfen. Von der Übergabe existieren Fotos, auf denen Scheuch zu sehen ist. Hinter ihm ein Plakat, auf dem zu lesen ist: «Gundula muss weiterleben! Bodum enteignen»

Kommt es zum Präzedenzfall?

Genau dieses Plakat wurde Scheuch jetzt zum Verhängnis, wie die «Wochenzeitung» schreibt. Kürzlich wurde er von der Luzerner Polizei vorgeladen. Der Vorwurf: Scheuch habe gegen das Markenschutzgesetz verstossen. Denn das Wort «Bodum» wurde auf dem Plakat dem Logo der Firma nachempfunden.

Eingegangen sei die Anzeige von einer der Bodum-Firmen, bestätigt die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Magazin. «Wenn man mich wegen einem Schriftzug auf einem Transparent verurteilt, würde das einen absurden Präzedenzfall schaffen», sagt Scheuch.

Juristen geben der Anzeige kaum Chancen

Ob es tatsächlich zu einem Verfahren kommt, ist aber noch offen. Darüber wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Firma Bodum nahm gegenüber dem Magazin keine Stellung dazu. Ihre Chancen stünden aber nicht sonderlich gut, wie etwa Grundrechtsanwalt Viktor Gyorffy sagt: «Als Meinungsäusserung muss dieses Transparent erlaubt sein.» Der Zürcher Medienanwalt Martin Steiger erklärt ausserdem, dass der Markenschutz nur gelte, wenn er «als Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr» verwendet werde. Bestätigt wird er durch Cyrill Rigamonti, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern: «Wenn es einzig um die Verwendung der Marke Bodum auf dem Transparent geht, liegt aus meiner Sicht keine Markenverletzung vor.»

Es ist nicht das erste Mal, dass Bodum in dieser Sache gegen Kritiker vorgeht. Die Journalistin Jana Avanzini wurde in zwei Instanzen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt (zentralplus berichtete). Sie hatte 2016 eine der Villen betreten, als diese besetzt war, damit sie über das Geschehen und den Zustand im Inneren des Hauses berichten konnte.

Auch Scheuch wurde damals wegen Hausfriedensbruchs verurteilt – er war einer von fast 30 Aktivisten, die von Bodum angezeigt worden waren (zentralplus berichtete). Die beiden Parteien würden sich bei einem allfälligen Verfahren also nicht zum ersten Mal gegenüber stehen.

Quelle: https://www.zentralplus.ch/aktivist-muss-wegen-bodum-plakat-bei-polizei-antraben-1840079/

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