Riots, Generalstreik und niedergebrannte Bullenwache in Gabe/Tunesien

Die Konflikte in Tunesien zwischen der islamistischen Ennadah und den ArbeiterInnen, Gewerkschaftlern, Arbeitslosen und „frustierten Jugendlichen“ spitzen sich weiter zu. Erst vor 10 Tagen war ein Gewerkschaftsführer in Tataouine umgebracht worden. Während offiziell ein Herzinfakt als Todesursache angegeben wurde, zeigen in sozialen Netzwerken veröffentlichte Fotos eine mit zahlreichen Wunden übersäten Leichnam.

Andere Gewerkschaftler aus Tataouine beschuldigen Anhänger von Ennadah, hinter dem Mord zu stecken.

Die Proteste in Gabes, einem Ort mit gut einhunderttausend Einwohnern an der Küste, begannen vor gut einer Woche.
Auslöser war die Einstellung von 50 Technikern und 600 Arbeitern bei dem Chemieunternehmen Tunisian Chemical Group. (TCG). Bei den Einstellungen wurden bevorzugt Einwohner aus dem Geburtsort von Rached Ghannouchi, der Führer der islamistischen Ennadah Partei ist, eingestellt. während Bewerber aus Gabe selbst benachteiligt wurden.

Gabe leidet wie viele Orte in Tunesien unter einer extrem hohen Arbeitslosigkeit, neben dem Tourismus sind Jobs im Industriegebiet der Stadt eine der wenigen Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Beschäftigte in einem Unternehmen wie TCG sind im Vergleich zu anderen, prekären Beschäftigten, was Verdienst, soziale und Gesundheitsleistungen angeht, priviligiert, entsprechend begehrt sind die Jobs.

Gegen die aufgebrachten Demonstranten aus Gabes, die gegen die aus der Ben Ali Ära bestens bekannte Klientelpolitik protestierten, gingen die Bullen von Anfang an massiv vor.

Bei den Bulleneinsätzen wurde u.a. Tränengasgranaten in Wohnhäuser von mutmasslichen Protestlern geworfen.
Daraufhin versuchten Demonstranten, die örtliche Zentrale der Nationalgarde zu stürmen, der Angriff konnte jedoch von den Bullen abgewehrt werden.

Nach drei Tagen militanter Auseinandersetzung wurden die Bulleneinheiten teilweise zurückgezogen und durch eingerückte Militäreinheiten ersetzt, die überall in der Stadt postiert wurden und Bewohner und missliebige Reporter bedrohten.
Trotzdem kam es weiter zu Protesten und Auseineinandersetzungen, auf die mit der Verhängung des Ausnahmezustandes für die Stadt und die Region reagiert wurde.

Dieser sieht u.a. eine nächtliche Ausgangssperre vor, die jedoch von Gruppen von Jugendlichen missachtet wurde, die sich auch in den kommenden Nächten weiter Zusammenstösse mit den „Sicherheitskräften“ lieferten.
Als Antwort auf die Verhängung des Ausnahmezustandes wurde für den 22.10. ein Generalstreik für die Stadt und die Umgebung ausgerufen, an dem sich weite Teile der örtlichen Bevölkerung beteiligten.

Obwohl nach wie vor die nächtliche Ausgangssperre gilt, kommt es weiter zu Protesten und Aktionen, in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag wurden verschiedene Hauptstrassen durch brennende Barrikaden blockiert, in Teboulbou (Gabe) wurde ein Bullenrevier niedergebrannt.

Quelle: http://uprising.blogsport.de/2012/10/26/riots-generalstreik-und-niedergebrannte-bullenwache-in-gabetunesien/

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Der Krieg des Nordens

Zur Aufrechterhaltung der globalen Ausbeutungsstrukturen gehen die Eliten zunehmend militärisch gegen die Verlierer der herrschenden Verhältnisse vor

Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union stellt einen weiteren Höhepunkt der Orwellisierung der derzeitigen Weltordnung dar. Während weite Regionen von Kriegen und Interventionen heimgesucht werden, bekommen die Hauptverantwortlichen der weltweiten Gewaltexzesse Nobelpreise umgehängt. Bei der Verleihung an US-Präsident Barack Obama 2009 verwiesen Befürworter auf dessen Versprechen, Kriege und Folter zu beenden. Eingetreten ist schließlich genau das, was schon damals absehbar war: der »Krieg gegen den Terror« wurde nicht nur weitergeführt, sondern sogar noch ausgeweitet. Nach wie vor werden Gefangene gefoltert und jahrelang ohne jegliche rechtliche Grundlage festgehalten. Die Zahl der Drohnenangriffe und illegaler Tötungen stieg unter Obamas Befehl stetig.

Die Verleihung der höchsten Friedensauszeichnung an die EU konnte ohnehin nur unter Ausblendung großer Teile der Realität begründet werden. Allein die im Lissabon-Vertrag verankerte Aufrüstungsverpflichtung für die Mitgliedsstaaten disqualifiziert die Union für den Nobelpreis. Hinzu kommen kürzlich durchgeführte, derzeit stattfindende oder geplante Kriegseinsätze in Afghanistan, Somalia, Côte d’Ivoire, Libyen und Mali, die Beteiligung an der Militarisierung unzähliger Konflikte weltweit oder die kriegsartigen Einsätze an den EU-Außengrenzen. Von der EU als »Friedensprojekt« zu sprechen kann nur, wer alles ignoriert, was außerhalb Europas passiert – und wer außer acht läßt, daß dieses »Projekt« auch innenpolitisch in weiten Teilen der Union nur mehr unter Einsatz von Polizeiknüppeln aufrechtzuerhalten ist.

Militärische Aktivitäten außerhalb der westlichen Metropolen werden seit jeher mit anderen Maßstäben bewertet als die – derzeit eben nicht vorhandenen – Kriege zwischen diesen. Die Verlagerung der bewaffneten Auseinandersetzungen in die Peripherie wird dabei noch mit einer besonderen Verantwortung der Metropolen begründet. Das neueste ideologische Konstrukt zur Rechtfertigung solcher Waffengänge heißt »Schutzverantwortung«. Staatliche Souveränität existiert nur mehr, solange dies nicht den Interessen der Hegemonialmächte zuwiderläuft. Menschenrechte können mit dem Konzept der »Schutzverantwortung« noch leichter für Interventionen instrumentalisiert werden, als dies schon bei den »humanitäten« Militäreinsätzen der Fall war. Die Demontage des Völkerrechts ist wieder einen Schritt vorangekommen.

Die Militarisierung der Weltpolitik begleitet den verzweifelten Versuch der Profiteure der bestehenden Verhältnisse, angesichts der tiefen Krise des Kapitalismus die globalen Ausbeutungsstrukturen zu sichern. Je mehr die Weltwirtschaft wackelt, desto fester müssen die Schrauben angezogen werden – um auch weiterhin Extraprofite einzufahren und um die Verlierer dieser Weltordnung davon abzuhalten, sich gegen die vermehrten Angriffe auf ihre Lebensgrundlagen zur Wehr zu setzen.

Innenpolitisch bedeutet das in den kapitalistischen Metropolen des Westens, daß trotz des Totalversagens des Neoliberalismus dieser nach ein paar kurzen Schreckmomenten und voreiligen Abgesängen auf den Markttotalitarismus zu Beginn der Krise nun von Regierungen und Konzernme­dien wieder als einzig möglicher Ausweg dargestellt wird. Errungenschaften eines Jahrhunderts werden zurückgenommen, soziale Sicherungssysteme zerschlagen und die Verursacher der jetzigen Situation nicht mal mehr erwähnt.

Außenpolitisch wird die Gewalt zur Durchsetzung der Interessen des globalen Nordens und zur Bekämpfung punktuellen Aufbegehrens der Opfer der imperialistischen Machtverhältnisse zur Normalität. Zu den Kriegsaktivitäten von USA bzw. NATO und EU kommen die Gewaltexzesse, in denen sogenannte Schwellenländer zunehmend versinken. Bei dem Versuch, neoliberale Konzepte und Konzerninteressen gegen den Widerstand von großen Teilen der eigenen Bevölkerung durchzusetzen, agieren die Regierungen dieser Länder als willige Handlanger der Metropolen. Ob Militarisierung der EU-Außengrenzen oder die Instrumentalisierung des »Drogenkrieges« zur Bekämpfung sozialer Bewegungen in Mexiko – stets geht es darum, die sozialen Auswirkungen dieser Weltwirtschaftsordnung gewaltsam niederzuhalten.

Quelle: http://www.jungewelt.de/2012/10-24/063.php

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Griechenlands Schande

Brutale Übergriffe auf Ausländer gehören in Griechenland zur Tagesordnung. Auf die Polizei können die Opfer selten hoffen. Die Regierung übt sich in Vogel-Strauss-Politik.

Die Szenen, die sich kürzlich vor dem Hytirion-Theater in Athen abspielten, waren furchteinflössend. Bieder gekleidete Frauen sowie Mitglieder der rechtsextremen Partei Chryssi Avgi (Goldene Morgenröte), unter ihnen mehrere Parlamentsabgeordnete, beschimpften die Zuschauer und Darsteller des Stückes Corpus Christi von Terrence McNally auf das Übelste. Rasender Höhepunkt des Spuks war ein orthodoxer Priester, der ein Kreuz schwang und wütend zusammen mit den andern randalierte. Dem Mob gelang es, die Aufführung zu verhindern – die Polizei schien nicht willens, dem Treiben Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil, der Chryssi-Avgi-Abgeordnete Christos Pappas konnte, wie die Aufnahmen der Nachrichtensender zeigen, ungehindert einen Polizeibus betreten und einen der Festgenommenen aus dem Bus holen.

«Weimarer Verhältnisse»

Künstler und auch Journalisten zeigten sich entsetzt. Die Moderatorin der Abendnachrichten des staatlichen Senders ERT war sichtlich erschüttert, als sie über den Vorfall berichtete. Im privaten TV-Sender Skai brachte ein erregter Journalist das Zitat des von den Nationalsozialisten internierten Theologen Martin Niemöller: «Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist. (. . .) Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.»

Protest gegen die täglichen Übergriffe vor allem gegen Migranten durch Anhänger der rechtsradikalen Chryssi Avgi hält sich in Griechenland tatsächlich in Grenzen. Das Uno-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) meldete Ende August «beunruhigende Ausmasse» rassistisch motivierter Gewalt im Land. Im August wurde ein junger Iraker in Athen erstochen. Vor kurzem verletzten Rechtsradikale einen 21-jährigen griechischen Studenten ägyptischer Herkunft an der belebten Plateia Attikis so schwer, dass dieser wohl sein Augenlicht verlieren wird. Doch Chryssi Avgi, die bei den Wahlen vom Juni auf fast sieben Prozent kam und mit 18 Abgeordneten im Parlament vertreten ist, kann sich in ihrem Treiben bestätigt sehen: Nach jüngsten Umfragen würde sie gar drittstärkste Kraft im Parlament.

Die wenigsten Politiker scheinen den Ernst der Lage begriffen zu haben. Zwar sprechen die Politiker der demokratischen Parteien von einer «Schande», wenn sie sich zu Chryssi Avgi äussern. Der ehemalige Vizeministerpräsident Pangalos forderte kürzlich im Radiosender Vima FM, die Partei für illegal zu erklären. Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Merkel in Athen warnte Ministerpräsident Samaras vor «Weimarer Verhältnissen». Die griechische Gesellschaft sei bedroht «durch etwas, was es in unserem Land noch nie zuvor gegeben hat: den Aufstieg einer rechtsextremistischen, man könnte auch sagen faschistischen Neonazi-Partei».

Der Vergleich mit der Weimarer Republik trifft jedoch noch in anderer Hinsicht zu, nämlich in der Unfähigkeit der Regierung und der Staatsorgane, adäquat auf die rechtsextreme Bedrohung zu reagieren. Evangelos Venizelos, der Vorsitzende der sozialistischen Pasok, die Juniorpartnerin der Koalitionsregierung ist, konzentrierte sich bei der Antwort auf die Frage dieser Zeitung, was man gegen Chryssi Avgi unternehmen könne, vornehmlich darauf, dass Griechenland die Aussengrenze mit Hilfe der Europäischen Kommission besser sichern müsse. Zudem müsse das Dublin-II-System neu verhandelt werden, welches vorsieht, dass derjenige EU-Staat für ein Asylgesuch zuständig ist, in dem der Flüchtling zuerst in die EU eingereist ist. An innenpolitischen Strategien mangelt es dagegen.

Ohnehin ist es illusorisch zu glauben, wenn nur die Migranten verschwinden, verschwände auch Chryssi Avgi. Diese ist längst nicht mehr ein Phänomen des Athener Stadtzentrums, wo viele Migranten leben und sich viele alteingesessene Einwohner vom Staat vernachlässigt fühlen, sondern ist im ganzen Land präsent.

Berichte über Polizeigewalt

Von der Polizei können sich die Opfer rassistisch motivierter Gewalt in den seltensten Fällen Hilfe erhoffen. Dass diese oft erst gar nicht anrückt oder tatenlos dabeisteht, wenn die Rechtsextremen ihre Opfer malträtieren, darüber ist inzwischen mehrmals berichtet worden. Solche Fälle sind von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch dokumentiert. Zuletzt sorgte ein Bericht des englischen «Guardian» für Aufmerksamkeit. So soll die Polizei Ende September antifaschistische Demonstranten verhaftet und über mehrere Stunden entwürdigenden Prozeduren ausgesetzt haben, die von den Anwälten der jungen Leute als Folter bezeichnet wurden. Zudem soll die Polizei gedroht haben, die Linksaktivisten Chryssi Avgi zu übergeben.

Auch Muhammad Yunous, der Vorsitzende der afghanischen Gemeinde in Athen, sieht die Gleichgültigkeit des Staates und der Polizei gegenüber den Angriffen der Rechtsextremen als Problem. Der Arzt, der seit 2001 in Griechenland lebt, sitzt in einem winzigen Büro beim Omonia-Platz. Die physische Gewalt von Chryssi Avgi sei nicht das primäre Problem, erklärt Yunous. Auch früher habe es schon Polizeigewalt gegen Migranten gegeben. «Es ist der Staat, der die Gesetze nicht umsetzt. Wenn du Anzeige erstatten willst, bedrohen sie dich.» Für die Menschen, die aus Kriegsgebieten wie Afghanistan und Somalia vor der Gewalt geflohen seien, sei dies ein dramatischer psychologischer Effekt, nun wieder hilflos der Gewalt ausgeliefert zu sein.

Die Anhänger der Chryssi Avgi führen sich mittlerweile wie ein Staat im Staate auf. So durchsuchen sie zum Beispiel Ausländer nach Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Im September kontrollierten sie Kleinhändler in der Hafenstadt Rafina bei Athen und in Messolongi im Westen des Landes. Auch demolierten sie Stände von Migranten. Ihre Schandtaten hielten sie auf Video fest.

Die griechische Regierung versucht Stärke zu demonstrieren, jedoch nicht indem sie gegen die rechtsextremen Kräfte vorgeht oder in den Reihen der Polizei aufräumt, sondern indem sie gegen Ausländer vorgeht. So warnte zwar der Bürgerschutzminister Dendias im August vor der «Gefahr eines sozialen Umsturzes». Doch setzte er daraufhin die unkontrollierte Migration und rassistische Gewalt gleich, die beide nicht geduldet werden könnten. Seit August sind unter dem zynischen Namen «Xenios Zeus» (Gastfreundschaft des Zeus) Aktionen im Gange, bei denen die Polizei medienwirksam Razzien im ganzen Land veranstaltet und Migranten ohne gültige Papiere verhaftet. Ohne Papiere kann in Griechenland auch heissen, dass es jemand nicht geschafft hat, einen Asylantrag zu stellen, weil die Behörden heillos überfordert sind und es oft eine Frage des Glücks oder Schmiergelds ist, in die Behörde vorzudringen. Laut dem Ministerium für öffentliche Ordnung sind bereits mehr als 2600 Migranten ohne Papiere festgenommen worden.

Warten auf die Abschiebung

Die Festgenommenen werden in die eilig dazu geschaffenen «Zentren der geschlossenen Gastfreundschaft» gebracht. Das erste und bisher grösste dieser Art wurde im Frühjahr in Amygdaleza im Norden Athens eröffnet. Eine kürzlich ausgestrahlte Reportage des griechischen Privatsenders Alpha zeigte die Zustände in Amygdaleza. Das «Zentrum der geschlossenen Gastfreundschaft» ist von einem doppelten Stacheldrahtzaun und Wachtürmen umgeben. Der Bürgerschutzminister Dendias sagte, dass das ganze Zentrum nach europäischem Standard gebaut sei und sich im Rahmen des 2010 von Griechenland und der EU-Kommission unterzeichneten nationalen Aktionsplans befinde.

Der Journalist Andonis Sroider befragte die Internierten. Bei vielen handelte es sich um Migranten, die sich sehr gut in Griechisch ausdrücken konnten, da sie seit mehreren Jahren – illegal – in Griechenland gearbeitet hatten, wie sie sagten. Auch dies ist eine weitere Facette der Problematik: Arbeiter, von denen griechische Arbeitgeber jahrelang profitieren konnten, indem sie unter anderem keine Sozialabgaben entrichteten, werden nun wie Schwerverbrecher interniert und warten auf ihre Abschiebung. Die Männer berichteten davon, wie die Polizei nachts in die Container eindringe und die Männer schikaniere. Die sanitären Anlagen funktionierten nicht, das Essen sei ungenügend.

Muhammad Yunous von der afghanischen Gemeinde weist auf ein weiteres Problem hin: Die Zahl minderjähriger Flüchtlinge, die auf sich allein gestellt seien, steige, da Väter oder andere männliche Bezugspersonen einfach auf der Strasse aufgegriffen und interniert würden. Auch Frauen, die meist kein Griechisch sprächen, blieben hilflos zurück.

Eine Anfrage bei den zuständigen Behörden, wie man auf diese Problematik zu reagieren gedenke, blieb bis heute unbeantwortet. Ebenso die Frage, ob man den Schutz der Internierten des Abschiebelagers in Paranesti im Nordosten des Landes garantieren könne. In dem Dorf wurde praktisch über Nacht eine verlassene Militärkaserne zum Internierungslager erklärt und wurden am letzten Septemberwochenende die ersten Migranten und Flüchtlinge dorthin gebracht. Am 1. Oktober kam es zu wüsten Ausschreitungen von Einwohnern und Rechtsextremen der Umgebung. Die wütenden Demonstranten versuchten, das Kasernengelände zu stürmen. Die aus Thessaloniki beorderte Sonderpolizei setzte Tränengas ein.

Im Nordosten Griechenlands lebt zudem auch die autochthone muslimische Bevölkerung. In Dörfern mit gemischter christlicher und muslimischer Bevölkerung sei es zu Einschüchterungen durch Rechtsextreme gekommen, sagt die Redaktorin Eleni Diafonidou der Lokalzeitung «Embros in Xanthi». Kürzlich wurde ein muslimischer Lehrer, der Mitglied der antirassistischen Bewegung «Schafft den Rassismus ab» in Xanthi ist, von Rechtsextremisten zusammengeschlagen.

Hoffnungsschimmer

Doch es gibt auch ein wenig Hoffnung. Ende September fand in Athen ein antirassistisches Fest statt, das unter anderem von der Bewegung «Schafft den Rassismus ab» organisiert wurde. Dort schilderten die Lehrerin Anna Zogaki und ein Schüler von der «Initiative gegen Faschismus und rassistische Gewalt Kallithea», wie sich die Mitglieder gegen braunes Gedankengut zur Wehr setzten. Im Athener Stadtteil Kallithea war es seit dem Frühjahr 2011 vermehrt zu rassistischen Übergriffen gekommen, Gebetsräume von Muslimen wurden angezündet, die Übergriffe hatten sich im Winter verschärft, vor allem Ägypter wurden angegriffen. Durch Aufklärungsarbeit und Präsenz gelang es den Mitgliedern der Initiative, die Rechtsextremen aus Kallithea zu verdrängen. Solchen Mut und Einsatz wünscht man sich auch von den Politikern des Landes.

Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/international/griechenlands-schande-1.17699383

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Medienmitteilung zur verbotenen Demonstration vom 17. November 2012 in Luzern

Medienmitteilung zur verbotenen Demonstration vom
17. November 2012 in Luzern

Wir mussten leider heute mit Befremden erfahren, dass unser erneutes Gesuch für eine Demonstration am 17. November (Thema: Bleiberecht für alle) in Luzern vom Stadtrat abgelehnt, bzw. bis zur Unkenntlichkeit abgeändert wurde.

Bereits Anfangs August hatten wir ein Gesuch eingereicht für eine Demonstration am 6. Oktober in Luzern. Die Behörden machten uns daraufhin aufmerksam, dass aufgrund „zahlreicher“ Aktivitäten in der Stadt Luzern unser Gesuch geändert werden müsse. Eine neue Demoroute sowie ein anderer Treffpunkt und eine spätere Startzeit wurden uns  angeboten. Wir wären mit der von der Stadt vorgeschlagenen neuen Route und dem Besammlungsort einverstanden gewesen. Die zeitliche Einschränkung (Demonstration erst nach Ladenöffnungszeit) empfinden wir aber als eine massive Schikane und Marginalisierung der Demonstration. Offenbar darf in Luzern nur demonstriert werden, wenn die Strassen leer sind und die Öffentlichkeit verschwunden ist. Das widerspricht natürlich dem Sinne einer Demonstration und untergräbt jegliches Verständnis von Demokratie!

Die politischen Anliegen der DemonstrantInnen sollen eine möglichst grosse Öffentlichkeit erreichen können, um eine Appellwirkung zu erzeugen. Alles andere erscheint bisweilen sinnlos.

Da die Einschränkungen der Demonstration vom 6. Oktober vor allem mit den „vielen“ Aktivitäten in der Stadt zu diesem Zeitpunkt begründet wurden, entschieden wir uns – zusammen mit den zuständigen Behörden – ein geeigneteres Datum zu suchen. Wir einigten uns auf den 17. November, da in Luzern laut den Behörden dann „wenig los sei“. Wir gingen davon aus, dass nach Einreichung unseres Gesuchs wir endlich mit der Mobilisierung für den Anlass beginnen könnten. Dem war aber leider nicht so: Eine Sitzung des Stadtrates fand zwar bereits am 26. September statt, ein Entscheid bezüglich der Demonstration konnte aber offenbar  nicht gefällt werden. Wir wurden einzig damit vertröstet auf den 17. Oktober zu warten, da der Stadtrat dann wieder Sitzung hätte.

Nun mussten wir erfahren, dass der Stadtrat unser Gesuch für eine Demonstration am 17. November erneut abgelehnt, bzw. massiv abgeändert hat mit der dubiosen Begründung „politische Demonstrationen dürften nicht mehr während der Ladenöffnungszeit stattfinden“. Wir sehen hier einen traurigen Kniefall der Politik vor der mächtigen Wirtschaftslobby.
Wir empfinden es auch als einen Verstoss gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit, wenn gemäss Stadtratsbeschluss politische Demonstrationen nur nach Ladenschluss stattfinden können. Im Hinblick darauf, dass es in Luzern nur sehr wenige politische Demonstrationen gibt (etwa 3 pro Jahr) ist eine zeitliche Einschränkung ein unverhältnismässiger Eingriff in die von der Bundesverfassung garantierten Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit.
Unter diesen Umständen können wir leider die „Bleiberecht für alle“-Demonstration am 17. November nicht durchführen, da uns die Öffentlichkeit durch die Einschränkungen entzogen wird und wir im durch-leere-Strassen-laufen keinen Sinn sehen.

Wir werden  gegen den Entscheid eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und sind uns sicher, dass die Gerechtigkeit siegen wird.

Mit freundlichen Grüssen

Bündnis 6. Oktober

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Die Rückeroberung des Tahrir – Revolution 3.0

Die geschätzten GenossInnen des Unsichtbaren Komitees behaupteten, der Erstürmung des Winterpalais wohne heutzutage keine revolutionäre Notwendigkeit mehr innne, ja mehr noch, es sei sogar nicht anzuraten, seine Energie an den Zentren der Macht zu verschwenden .

Jenseits der Fragestellung, wo und wie das zu Beseitigende am verwundbarsten sei, ist Politik, ist aufständische Politik, auch immer noch eine Angelegenheit der Symbole.
Der Tahrir Platz, der sich schon in seinem Namen bedeutungsschwanger gibt, ist ohne Zweifel ein solches Symbol.
Bis auf die Puerta del Sol, bis auf den Syntagma, ja selbst bis vor den Sitz der Europäischen Zentralplatz reichten die Schockwellen der Kundgebungen und Kämpfe, die auf und um ihn herum geführt wurden.

Heute nun hat sich die Kommune des Tahrir diesen Platz, ihren Platz zurückerobert.
Alle waren sie da, wieder da.
Die Mütter, Väter, Geschwister und Liebsten der Gefallenden der Revolution, die immer noch Gerechtigkeit fordern und immer noch darum kämpfen, wenigsten nicht mit einer beschämend geringen Entschädgung abgespeist zu werden.

Die Angehörigen der diversen linken Gruppen und Grüppchen, von der Kommunistischen Partei bis hin zu den ägyptischen Sozialdemokraten, die in ihrer Radikalität selbst vor dreissig Jahren keine Heimat bei den deutschen Jusos gefunden hätten.
Die in die Jahre gekommenen Aktivisten (in Zeiten der Revolte altert man über Nacht) der Jugendbewegungen, die Syndikalisten der zahlosen neugegründeten Basisgewerkschaften, die Menschenrechtler und Feministinnen und natürlich die Ultras von Al Ahly, die bereits am Donnerstag mit ihren Gefährten zu Tausenden auf die Strasse gegangen waren, um das immer gleiche unermüdlich zu skandieren: No Justice No Peace !

Diese Ultras, die für ihren Anteil an der Revolution einen blutigen Preis haben zahlen müssen.
Allein an einem Tag, bei der Abwehr der vom Mubarak Regime gedungenen Schläger, am Tag der sogenannten Kamel Schlacht, verlorenen dutzende Ultras ihr Leben.
Im Stadion von Port Said wurde ihnen später die blutige Rechnung für ihre Verdienste um die ägyptische Revolution präsentiert. Während also am Mittwoch einige Hintermänner der mörderischen Attacke der Mubarakgetreuen am „Tag der Kamele“ freigesprochen wurden, waren diese Ultras auch heute wieder in vorderster Front im Kampf gegen den islamistischen Mob zu finden.
Sie waren es auch, die, nachdem der islamistische Mob hatte weichen müssen, über twitter die frohe Kunde von der Rückeroberung des Tahrir verkündeten, während sich prominente Aktivisten in Belehrungen der Moslembrüder über altes Verbindendes und Apelle zur Mäßigung ergingen.

Der heutige Tag, der Tag der Rückeroberung des Tahrir, weist aber über das Symbolische hinaus.

In ihm bündelt sich erneut der soziale Gehalt der ägyptischen Revolution. Bevor heute die diversen Demonstrationszüge den Tahrir Platz erreichten, und ihren Gefährten zuhilfe eilen konnten, die sich dort gegen den islamistischen Mob zu behaupten hatten, waren sie durch die Strassen Kairos gezogen.
Ihre Parolen, Transparente und Gesänge kündeten vom gemeinsamen Widerstand und der Unerbitterlichkeit ihrer Forderungen. „Brot und Freiheit“ „Mursi, Erfüllungsgehilfe des IWF und der USA“oder einfach nur „Fuck Mursi“.

Vor dem Hintergrund anhaltender Streikwellen, die weder der SCAF noch die Moslembrüder in den Griff bekommen, anstehender massiver Einschnitte bei den staatlichen Subventionen für Grundnahrungsmittel, Heizöl und Kraftstoffen (Die IWF Chefin war erst vor ein paar Wochen persönlich nach Kairo gereist, um die Einzelheiten der Vernichtung der Existenzgrundlage der Ärmsten der Armen abzusprechen), stehen soziale Konflikte an, die die Auseinandersetzungen der letzten 1,5 Jahre noch in den Schatten stellen können.

Während an vielen Stellen schon das Ende des arabischen Frühlings besungen, ja sogar schon ein islamistischer Herbst verkündet wurde, hat sich das Modell des „gemässigten Islamismus“ in Regierungsverantwortung erwartungsgemäß relativ schnell selbst entzaubert.
In Ägypten ist eine ähnliche Entwicklung wie in Tunesien zu beobachten.
Die „gemässigten Islamisten“ haben wirtschaftpolitisch wenig Spielraum. Sie setzen nur die Wirtschaftpolitik der alten Eliten, teilweise im Bündnis mit eben jenen, fort. Trotz diverser Programme von EU, IWF, den USA und den Golfstaaten sind grosse Sprünge im Wachstum nicht zu erreichen, eine stärkere Beteiligung der Klasse am Erwirtschafteten steht allein deshalb nicht zur Diskussion.
Die „gemässigten Islamisten“, die sich ihr Ansehen bei den Massen vor allem durch eine jahrzehntelange Wohlfahrtsarbeit erworben haben, verspielen eben jenen Kredit, weil sie gezwungen sind, als Regierungspartei die Interessen ihrer Anhänger in der Klasse systematisch zu verraten.
Viele führende Funktionäre der ägyptischen Moslembrüder sind übrigens wohlhabende Unternehmer, dies sei nur nebenbei bemerkt.

Ideologisch sind die Moslembrüder gezwungen, einen Drahtseilakt zu vollziehen. Auf der einen Seite sich (auch in wahltaktischer Konkurenz)abzugrenzen von salafistischen und anderen „extremislamistischen“ Parteien und Organisationen, auf der anderen Seite aber trotzdem eine „Islamisierung“ der Gesellschaft voranzutreiben (siehe die Vorstellung der Verfassungsentwürfe am Mittwoch in Ägypten, die u.a. die Beschneidung der Rechte von Frauen, sowie eine teilweise „islamische“ Rechtssprechung vorsehen).
Gleichzeitig muss diese „Islamisierung“ der Gesellschaft im Einklang gebracht werden mit vitalen Interessen des Westens, sowie binnenwirtschaftlichen Notwendigkeiten (Stichwort Wirtschaftsfaktor Tourismus).

So oder so, stehen den neuen/alten Eliten in den Ursprungsländern des Aufbruches in Nordafrika, Ägypten und Tunesien, schwierige Zeiten bevor.
In Tunesien kommt es immer wieder zu (bisher weitgehend lokal begrenzten) sozialen Unruhen und Generalstreiks, die verhasste (alte) Aufstandspolizei bekommt es bei jeder Gelegenheit (Busfahrerstreik, Hausräumungen, Wassernot,…) mit massenhaften militanten Widerstand zu tun.
Im Kampf gegen eine Islamisierung der Gesellschaft finden sich Menschenrechtler, Feministinnen und Gewerkschaftler zusammen. Der alte Ausnahmezustand aus den Zeiten Ben Alis ist gerade zum sechsten, siebten …? mal verlängert worden.

Der heutige Tag in Kairo hat erneut aufgezeigt, dass die sozialen Frage eine der Haupttriebfedern des Aufstandes in Nordafrika und Nahost gewesen ist.
Das es der Kommune vom Tahrir heute gelungen ist, den islamistischen Mob aus dem Herzen der ägyptischen Revolution zu vertreiben, mag ebenso pathetisch klingen wie wegweisend sein.
Das eben jener Mob zu grossen Teilen aus eben Jenen besteht, die morgen oder übermorgen Leidtragende der Politik von Mursi und IWF sein werden, ist ebenso wahnsinnig wie vertraut. Es bleibt die berechtigte Hoffung, dass sich ihre Zahl in der nahen Zukunft mindern wird.

Quelle: http://uprising.blogsport.de/2012/10/13/die-rueckeroberung-des-tahrir-revolution-3-0/

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Critical Mass – Kreativer Fahrrad-Umzug

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Schützt der Verfassungsschutz die “Hammerskins”?

neonAuch in einem hochgeschätzten Bundesministerium, etwa dem des Innern, gibt es undankbare Jobs: Ende November 2011 blätterten Beamte in alten Verfassungsschutz-Berichten. Was steht eigentlich darin zu Rechtsterrorismus? In vielen Varianten stand darin einfach – nichts. Oder nicht mehr als: “Rechtsterroristische Strukturen waren” – hier eine Jahreszahl einsetzen – “nicht feststellbar.” Ein Textbaustein, den manche Landesämter für ihre Berichte übernommen haben. Die Sachsen waren besonders sparsam mit der Tinte: Nach 2000, dem Jahr des “Blood & Honour”-Verbots, hat man den Terminus “Rechtsterrorismus” einfach nicht mehr benutzt.

Wenn Experten staunen


Im Lichte heutigen Wissens verdutzt das sogar einen abgeklärten Wissenschaftler wie Uwe Backes. Das habe ihn verwundert, sagte der Extremismus-Theoretiker jüngst vor dem NSU-Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag. Da müsse sich der Verfassungsschutz sehr sicher gewesen sein, wenn er das definitiv habe ausschließen wollen.

Backes setzt sonst nicht auf Staatskritik, doch hier bekam er Zweifel. Einige Wochen vor ihm kritisierte an derselben Stelle der Neonazismus-Forscher Fabian Virchow die Art, wie vor allem das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit bisher informiert hat: so gut wie gar nicht. Ein “Amtsnarrativ” habe sich da eingefahren. Und zwar seit ungefähr dem Jahr 2000.

Mit dem damaligen Verbot von “Blood & Honour” galt die rechte Skinhead-Szene nämlich als abgehakt, das Problem der Neonazi-Gewalt schien gebändigt. Vor allem die erfolgsheischende Selbstdarstellung der Sicherheitsbehörden vermittelte einen Eindruck, der schon damals inadäquat war und heute als völlig falsch angesehen werden muss. Dieser Eindruck wiegt so schwer, dass er nun an der Legitimität des Inlandsgeheimdienstes rührt: Wenn die Ämter nicht zum “Frühwarnsystem” taugen, gibt es keinen Grund für ihr Bestehen.

Bei der Aufklärung der Mordserie des “Nationalsozialistischen Untergrundes” geht es dabei um ein entscheidendes Detail: Wusste der Verfassungsschutz jahrelang zu wenig – oder hat er Nichtwissen vorgeschützt? Und wer will solche Fragen entscheiden? Die Arbeit der Geheimdienste ist das Hüten von Geheimnissen über alle, die man dort für Verfassungsfeinde hält. Interne Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz geben nun aber einen so seltenen wie verstörenden Eindruck, was das konkret heißt.

“Kameradschaften bedeutungslos”


Ende 2000 steht fest, dass dieses Jahr eine Zäsur bedeutete, in mehrerlei Hinsicht: “Blood & Honour” wird aufgelöst und durch den Beginn des NPD-Verbotsverfahrens steht die extreme Rechte vor einem organisatorischen Bruch. Der staatlich orchestrierte “Aufstand der Anständigen” hat begonnen. Und der “Nationalsozialistische Untergrund” (NSU) entzieht sich dem Trubel durch einen Umzug aus der bisherigen B&H-Hochburg Chemnitz ins nicht weit entfernte Zwickau.

Dann, Anfang 2001, geht in Köln eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt ans Werk. Gemeinsam wollten sich die Beamten einen Überblick zu “rechtsextremistischen Kameradschaften” verschaffen. Für den Verfassungsschutz war das Thema tatsächlich etwas Originelles: Das sächsische Landesamt etwa hatte im Jahresbericht für 1997 das Zellen-Konzept für gescheitert und im Folgejahr – als die drei bekannte Mitglieder der “Kameradschaft Jena” Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe als Zelle in den Untergrund gingen – Kameradschafts-Gruppen für bedeutungslos erklärt. Eine überraschende und durchweg falsche Einschätzung.

Zwei Jahre später dominierten, nun zur Überraschung der Behörden, plötzlich mehr als zwei Dutzend Kameradschafts-Gruppen die Szene der extremen Rechten im Freistaat, darunter so berüchtigte wie die militanten, von der NPD unterstützten “Skinheads Sächsische Schweiz” (SSS). Die werden 2001 zwar verboten. Aber Ende des Jahres wird in Limbach-Oberfrohna ungestört die Kameradschaft “Heimatschutz Chemnitz” gegründet. Ganz formell, als eingetragener Verein. Ihrem Schriftführer, dem inzwischen 48-jährigen Ralph Hofmann, wird heute vorgeworfen, dem NSU seinen Personalausweis überlassen zu haben.

100 Kameradschaften “vergessen”


Die Sache mit den Kameradschaften hatte man also, so scheint es heute, wenig im Blick. Aber immerhin: Auf Bundesebene gab einen Versuch, schlechter Prognostik mit einem “gemeinsamen Lagebericht” vorzubeugen. Dazu holte das BfV ab Anfang 2001 die Expertise seiner Landesämter ein, das BKA befragte die Landeskriminalämter. Das BfV legte Ende des Jahres 2001 den Entwurf zu einem eher kargen “Abschlussbericht” vor: 14 Kameradschaften und einige “Aktionsbündnisse” werden namentlich aufgezählt, aber ausgerechnet der “Thüringer Heimatschutz” als “unstrukturierter und als Mischszene zu bezeichnender Personenzusammenhang” hingestellt. Insgesamt zählte der Verfassungsschutz bundesweit 162 entsprechende Gruppierungen.

Das klingt nach viel. Zur selben Zeit wurden auch die Erkenntnisse der Polizei zusammengestellt – sie zählte aber sogar 260 Kameradschaften, hundert mehr als der Verfassungsschutz kennen wollte. Gesamtzahl der Aktivisten: mehr als 1.600, davon fast zwei Drittel schon polizeibekannt. Der Verfassungsschutz kam natürlich auf weniger Personen, aber selbst in seiner Zählung tauchten acht Kameradschafter auf, die dringend verdächtigt wurden oder schon dafür verurteilt waren, Tötungsverbrechen begangen zu haben.

Dennoch sah die Polizei nicht nur in nackten Zahlen auffällig viele Dinge grundlegend anders als die Geheimdienstkollegen: Den “Thüringer Heimatschutz” kannten die uniformierten Beamten im Gegensatz zum Verfassungsschutz als “gefestigte Organisationsstruktur” – die Aktivitäten des THS ließen “eine Zielrichtung erkennen, die gegen Ausländer” gerichtet ist. Die Polizei identifizierte Ralf Wohlleben als Führungsfigur in Jena – sowie Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Diese seien “weiterhin flüchtig”. Ebenfalls abkömmlich sei “aus bekannten Gründen” der bisherige THS-Anführer Tino Brandt.

Brandt war im Mai des Jahres, vor Fertigstellung der Zwischenberichte, als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes aufgeflogen. Vielleicht – es ist die mildeste Erklärung – mochte dem Bundesamt einfach deshalb so wenig zum THS einfallen.

Beide Zwischenberichte widersprachen sich letztlich in so vielen Punkten, dass daran die “Projektgruppe Kameradschaften” zerbrach. Das Bundesamt bemängelte nachher, viele Gruppierungen, die das BKA recherchiert habe, seien eigentlich keine Kameradschaften. Die Geheimdienstler stellten sich darunter einen gleichfalls geheimbündlerischen, neonazistischen Aktivistenstamm vor. Der sei sorgsam zu trennen von der “subkulturellen Musikszene”, worunter damals ernsthaft auch das militante “Blood & Honour”-Netzwerk rubriziert wurde. Im Zweifelsfall ließ das BfV nur solche Gruppen als Kameradschaften gelten, die das Wort im eigenen Namen führen.

Name des V-Manns wegradiert


Für beide Behörden war das ein unlösbares Dilemma, mit dem das Projekt noch anderthalb Jahre gestreckt wurde, bis im Juli 2003 plötzlich doch ein “Abschlussbericht” der “gemeinsamen Projektgruppe Kameradschaften” vorgelegt wurde. Tatsächlich neu war daran nur das Layout: Das BfV hatte kurzerhand seine alte, seitdem nicht mehr aktualisierte Ursprungsfassung verwendet. Die aktuelleren und umfangreicheren Erkenntnisse der Polizei wurden Zierde fürs Vorwort. Das bei Fertigstellung schon vollständig veraltete Machwerk wurde nie veröffentlicht, sondern gleich in Köln als “Verschlußsache” gestempelt.

Das war einer der wenigen nachvollziehbaren Amtshandlungen in der BfV-Zentrale. Zumal ein detaillierter Textvergleich der Verfassungsschutz-Fassung mit der Zuarbeit des BKA nicht nur hinsichtlich des THS einen dubiosen Eindruck hinterlässt.

So im Kapitel zum sachsen-anhaltischen Halle/Saale: Als Drahtzieher der örtlichen Szene identifizierte das BKA den Neonazi Thomas Richter. Er führe gleich eine ganze Reihe von Kameradschaften an, die er im „Nationalen Widerstand Halle/Saale” als einer Art „Dachorganisation” vereinigt habe. Für die Polizei war es ein Beispiel für eine “herausragende Kameradschaft”. Das BfV dagegen konzedierte ganz kurz, die Halleschen Kameradschafter verfügten “über keine festen Strukturen”. Als Kopf des “Kameradenkreises” identifizierte das BfV nicht Richter, sondern seinen Kompagnon aus B&H-Zeiten, Sven Liebich.

Der spielte gewiss eine Rolle. Aber die Personalie Thomas Richter lässt heute viel mehr staunen: Er war Anfang der 2000er dem “Ku Klux Klan” beigetreten und schloss sich nach dem B&H-Verbot dem militanten “Hammerskin”-Netzwerk an. Das BfV wusste das – denn unter dem Decknamen “Corelli” erstattet Richter dem Verfassungsschutz Rapport über das Innenleben der für ihren verschlossenen Elite-Anspruch berüchtigten Organisationen. Und deswegen, so scheint es heute, verschwand Richters Name aus dem Projektbericht.

“Quelle” im Helfernetzwerk geführt


Die Vermutung der Tageszeitung “Neues Deutschland”, dass hier zugunsten eines V-Mannes “radiert” worden sein könnte, hat einiges für sich. Der Verdacht ist anrüchig: Zumindest mit dem NSU-Terroristen Uwe Mundlos war Thomas Richter schon vor dem Untertauchen 1998 bekannt. Richters Name, Festnetz- und Handynummer sowie ein von ihm betreutes Postfach hatte Mundlos handschriftlich auf einer Kontaktliste notiert (GAMMA berichtete). Später betreute Richter die Website des Neonazi-Fanzines “Der Weiße Wolf”. Eine der Ausgaben richtet auf Seite 2 “Vielen Dank an den NSU” aus.

Für diese Ausgabe des Hetzblattes war der heutige NPD-Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern, David Petereit, zuständig. Auch Petereit kommt aus der Kameradschaftsszene. Der NSU schickte ihm Anfang der 2000er einen “Unterstützerbrief”, dem eine höhere Bargeldsumme beigelegen hat – womöglich Beute aus einem Banküberfall.

Ob und was Richter über den NSU wusste, ist nicht bekannt. Auch nicht, was insbesondere das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz über Richter weiß – er wohnte zuletzt in Leipzig und hielt sich hier vermutlich schon länger regelmäßig auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwar Richters V-Mann-Tätigkeit nicht dementiert, aber erklärt, definitiv keine “Quellen” im NSU geführt zu haben. Mehr habe man nicht mitzuteilen.

Womöglich interessierte Richters etwaige Stellung im Helfernetzwerk der flüchtigen Jenaer wirklich niemanden. Profiliert hat er sich vielmehr als langjähriger “Anti-Antifa”-Fotograf. Er fertigte Bildserien von Neonaziaufmärschen, teils auf Einladung der Veranstalter, lichtete aber auch gern Gegendemonstranten und Journalisten ab. Andere Neonazis haben Richter ihre Fotos zugeschickt. Einen kleinen Teil stellte er auf seine Website. Der komplette Bilderschatz aber, das vermuten auch einstige Kameraden, könnte beim Verfassungsschutz gelandet sein.

“Bewaffnete Eliteeinheit” ignoriert


Wer Quellen schützen möchte, macht nicht auf sie aufmerksam. Im “Projektbericht” zu den Kameradschaften gibt es einen weiteren markanten Fall, der so interpretiert werden könnte: Die “Skinheads Sächsische Schweiz”. Das BfV erwähnte sie namentlich, durch ihr Verbot war die Gruppierung sowieso bundesweit bekannt geworden. Entsprechend würdigte das BfV weniger die Gefahr dieser Gruppe, als das erfolgreiche Einschreiten der Behörden. Das BKA allerdings brachte zwei Fakten auf den Tisch, die wiederum keine Chance hatten, im Abschlussbericht zu landen.

Erstens: “Die Organisation hatte enge Kontakte zu anderen Organisationen, u.a. zum Kreisverband der NPD des Landkreises Sächsische Schweiz”. Es ist übrigens derselbe NPD-Verband, der 2007 “Kameraden und Interessenten” zum Schießtraining mit scharfen Waffen eingeladen hat.

Zweitens: Neben der SSS wies die Polizei auf die “Sächsischen Hammerskins” hin, die sich – ebenfalls in Ostsachsen – die “Bildung einer ‘bewaffneten Eliteeinheit’, die Schaffung einer ‘reinen Rasse’” und den “Angriff auf die Grundsätze des Staates und seiner Einrichtungen” zum Ziel gesetzt hatten.

Tatsächlich waren namhafte Kader der SSS zugleich bei den Hammerskins aktiv. Der Gründer der “Sächsischen Hammerskins” (SHS) wurde später ein V-Mann des BfV: Mirko Hesse. Natürlich erwähnt zwar das BKA, nicht aber das BfV diesen Namen in seinem “Kameradschafts”-Bericht. Als das SSS-Verbot umgangen und illegale Nachfolgetreffen abgehalten wurden, tauchte Hesse ausgerechnet im Umfeld der verbotenen SSS wieder auf. Obgleich sein Name in Zusammenhang mit seinem unversteuerten Staatsdienst durch bundesweite Presse bekannt geworden war, wurde er weiter zu Konzerten mitgenommen und beispielsweise zu einem Strategietreffen der NPD-Jugendorganisation “Junge Nationaldemokraten” eingeladen.

Das BKA lag mit dem Hinweis auf die Hammerskins also richtig: Sie und die Gruppierung “White Warrior Crew Sebnitz” (WWCS) seien “nicht mehr eindeutig voneinander zu trennen”. Die WWCS erwies sich in der Tat rasch als Auffangbecken für einstige SSS-Aktivisten. Das BfV ignorierte das alles und wollte in seiner “endgültigen” Berichtsfassung von den Hammerskins nur so viel wissen: nichts.

Aber wer sind eigentlich die Hammerskins?


Die “Hammerskins” sind vor allem ein dunkler Fleck in den Schubläden des Verfassungsschutzes, insbesondere denen des sächsischen Landesamtes. Hier war 1993 in Sebnitz eine der ersten deutschen Gruppierungen des ursprünglich US-amerikanischen Neonazi-Netzwerks gegründet worden. Wer wollte, konnte das aus dem sächsischen Verfassungsschutzbericht erfahren – wenn auch erst im Bericht für 1995, also zwei Jahre zu spät, darüber informiert wurde.

Von der Idee her waren die Hammerskins gut vergleichbar mit dem “Blood & Honour”-Netzwerk, dessen Wurzeln allerdings in Großbritannien liegen: Konsequente Politisierung der Skinhead-Szene, dazu ein harter, gewalttätiger Neonazismus und eine sendungsbewusste, rassistische Eliteideologie. Und in der Tat waren weder B&H, noch Hammerskins je Sammlungsbewegungen. Sie wollten eine nationalistische Elite mit den heute noch sinnbildlichen Stilmitteln einer damals besonders in Ostdeutschland florierenden Jugendsubkultur repräsentieren – ein vor allem organisatorischer Akt.

Wie B&H publizierten die Sächsischen Hammerskins mit Mirko Hesse an der Spitze ein Fanzine (“Hass Attacke”), produzierten und vertrieben Rechtsrock in großem Stil (“H.A. Records”) und richteten Konzerte aus. Solche Freizeitangebote zogen Publikum, und überdies brachten sie Geld. Um all das zu ermöglichen, brauchte es in den 1990er Jahren bei den zunächst auf Ostsachsen konzentrierten Hammerskins nur ein knappes Dutzend Leute, eine Hand voll Eiferer. Die standen mitunter in Konkurrenz, in Sachsen aber kooperierten Hammerskins und B&H jahrelang. Bei Treffen der sächsischen B&H-Sektion – an ihrer Spitze standen die mutmaßlichen NSU-Unterstützer Jan Werner und der als späterer V-Mann des Berliner LKA enttarnte Thomas Starke – war dann auch Mirko Hesse willkommen.

Auf diese zentrale Figur kam das LfV Sachsen ein einziges Mal zu sprechen, in seinem Jahresbericht für 1997. In “der Wohnung des Herausgebers von ‘Hass Attacke’”, gemeint ist Hesse, seien “verschiedene Materialien von ‘C 18′ sichergestellt” worden. “Diese beinhalten u.a. auch Anleitungen zur Herstellung von Bomben und Sprengstoff.”

Trotz bekannter Auslandskontakte und der Verbindung zu “Combat 18″ – einer britischen Neonazi-Terrorgruppierung, die unmittelbar aus dem B&H-Netzwerk hervorgegangen ist – hat das LfV Sachsen die Rolle der Hammerskins stets heruntergespielt: Sie seien unbedeutend, würden nur punktuell Aktivitäten entfalten und hätten kaum Zulauf. Das war der jährliche Tenor der Berichte und sollte sich erst im Jahr 2000 ändern, in dem die Erfolgsmeldungen über das B&H-Verbot so breit ausgewälzt wurden, dass die Hammerskins unterschlagen wurden. Bis 2004 tauchten sie dann wieder sporadisch auf, aber ohne jeden Hinweis, dass sie irgendwie noch aktiv seien. Wer gutgläubig nachliest, muss meinen, das Netzwerk hätte sich sang- und klanglos aufgelöst.

Ein bundesweit aktives Kader-Netzwerk


Sie waren aber nie weg. Im jüngsten sächsischen Verfassungsschutz-Bericht sind sie plötzlich zurück, umfangreich wie nie zuvor. Dort steht, dass es auf Landesebene eine “Division” und regionale “Chapter” gäbe. Aber nicht, was die so treiben. Unabhängig vom amtlichen Nichtwissen geben antifaschistische Recherchen viele Anhaltspunkte dafür her, dass die Hammerskins in Sachsen neben dem Raum Ostsachsen und Dresden auch in Delitzsch (Nordsachsen), dem Vogtlandkreis, der Region Leipzig–Schkeuditz bis hin ins sachsen-anhaltische Halle sowie, vom thüringischen Altenburg aus, in Westsachsen aktiv waren. Oder noch sind.

Die Namen, die dahinter stehen, sind sattsam bekannt. Als “Brüder” im Hammerskin-Netzwerk dabei sind der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Maik Scheffler, Thomas “Ace” Gerlach, Stefan Wagner und der schon erwähnte V-Mann Thomas Richter. Das sind also die hiesigen Hammerskins: Allesamt Veteranen der Kameradschafts-Szene, untereinander bestens bekannt und teils gemeinsame Begründer des militanten Kameradschafts-Netzwerkes “Freies Netz”. Ähnlich sieht es übrigens in Bayern beim “Freien Netz Süd” aus, dessen Gründer Tony Gentsch ebenfalls zum Netzwerk gehört.

Triftig daran ist, dass die Hammerskin-Strukturen weiterhin aktiv sind. In einer Broschüre von 2007 ging das BfV – bezeichnenderweise in einer Fußnote – von nach wie vor 100 Mitgliedern aus. Das Netzwerk hat sich damit seit Mitte der 1990er Jahre als äußerst stabil erwiesen, und das in einem bundesweiten Maßstab. Nach wie vor gibt es regelmäßige Kader-Treffen auf Bundesebene. Als einer der Köpfe des Netzwerks gilt der Rechtsrock-Händler Malte Redeker aus Ludwigshafen.

“Quellenschutz” rettete Hammerskins


Die Hammerskins existieren heute vielleicht nicht trotz, sondern wegen des Verfassungsschutzes. Und das wiederum nicht nur wegen V-Leuten wie Mirko Hesse und Thomas Richter, sondern wegen einer dubiosen Entscheidung im Jahr 2000. Das damalige Verbot gegen die “Blood & Honour – Division Deutschland” und deren Jugendgruppe “White Youth” sollte ursprünglich auch den Hammerskins gelten. Das BfV war vom Bundesinnenministerium beauftragt worden, die Verbotsvoraussetzungen zu prüfen und gerichtsverwertbare Beweise vorzulegen, die ein Verbotsvollzug rechtfertigen würden.

Das klappte im Falle B&H, aber die Hammerskins kamen ungeschoren davon. Begründung: Das BfV sehe sich “außer Stande, ein Verbot der neonazistischen Hammerskins” anzustrengen.

Die Argumentation ist süffisant und soll Bedeutungslosigkeit suggerieren: Die Hammerskins seien ja viel kleiner als B&H, sie hätten im Jahr 2000 lediglich 80 Mitglieder. Im öffentlichen BfV-Jahresbericht für 2000 wird übrigens gar keine Mitgliederzahl genannt, aber 1999 mit 120 und 2001 mit 100 beziffert. Fakt ist, dass die Hammerskins eine mit B&H – deren Mitgliederzahl in Deutschland damals plausibel auf 150 bis 200 geschätzt wurde – vergleichbare Größe erreicht hatten. Aber selbst das bundesweite B&H-Verbot betraf am Ende gerade einmal 37 Personen, das Gros der Aktivisten kam so davon.

Zu diesem aus heutiger Sicht also nicht sehr überzeugenden Punkt kam aus damaliger Sicht des BfV noch ein zweiter Einwand gegen ein Hammerskin-Verbot: “Sämtliche personenbezogenen Informationen stammen aus dem Einsatz von V-Personen – überwiegend der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Sie sind dementsprechend als Verschlusssache eingestuft und unterliegen dem Quellenschutz.” Dieser Passus ist das eigentliche Ergebnis der “Verbotsprüfung” gegen die Hammerskins. Es grenzt an Arbeitsverweigerung.

In anderen Fällen waren Hinweise von V-Leuten kein Hindernis für ein Verbot, das naheliegendste Beispiel ist Blood & Honour. Freilich kann die Furcht, sich intensiv auf V-Leute zu stützen, auch damit zusammenhängen, dass parallel das NPD-Verbotsverfahren an diesem Problem gescheitert ist. Trotzdem beißt sich die Katze in den Schwanz: Warum vereitelt hier der “Quellenschutz” für V-Leute, die verbotsrelevante Informationen sammeln, die Verwendung dieser Informationen für ein Verbot? Es kam wohl nie die Zeit, in der solche Fragen gestellt worden wären. Der Verbotsentwurf des BfV für B&H – nebst Begründung, die Hammerskins zu schonen – wurde nämlich ganz knapp fertig, nur eine Woche vor dem Verbotsvollzug.

Lauter wirkungslose Maßnahmen


Für die Hammerskins gab es bald doch Ärger: Im Juli 2002 durchsuchte die Polizei 40 Wohnungen und Lagerräume in Sachsen, Berlin, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Razzien galten 29 Hammerskin-Mitgliedern. Ihnen wurde vorgeworfen, einen bundesweiten Vertrieb für verbotene CDs aufgebaut zu haben. Hinzu kam zeitgleich in Sachsen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach dem Paragraf 129. Anlass dazu waren “Gewalttaten aus dem Kreis sächsischer Hammerskins”. Hier gerieten insgesamt 34 Mitglieder der “Chapter” in Ost- und Westsachsen ins Visier der Fahnder.

Vorläufig aus dem Verkehr gezogen wurde aber lediglich der V-Mann Mirko Hesse, der im November 2002 wegen zahlreicher Vergehen, u.a. Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung, zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden ist. Hesse war zudem in die “Landser”-Produktion der mutmaßlichen Chemnitzer NSU-Unterstützer Jan Werner und Thomas Starke eingebunden. Gleich zu Beginn der Ermittlungen in dieser Sache wurde Starke vom Berliner LKA als V-Mann angeworben. Ansonsten geschah nicht nur wenig, sondern nichts: Die Paragraf-129-Ermittlung gegen die Hammerskins in Sachsen wurden ganz eingestellt, die Ermittlungen liefen in Leere. Anlauf zu einem neuen Verbot wurde nie wieder genommen.

Die Frage nach dem Warum verweist auf die Erfahrungen, die im Falle eines anderen Verbots gemacht wurden. Und diese schlechten Erfahrungen rütteln einmal mehr an dem “Amtsnarrativ”, das “Blood & Honour”-Netzwerk erfolgreich zerschlagen zu haben. Im Rückblick sieht es nämlich so aus, als sei nicht nur das geplante Verbot, sondern auch der konkrete Termin den Betroffenen schon vorher bekannt gewesen ist.

Der Termin war der 14. September 2000. In Sachsen galt das Verbot namentlich nur einem Mann: Sven Liebich, der in Sachsen nicht wohnhaft war, aber in Leipzig den Naziladen “Midgard” betrieben hat und pro forma in Wiedemar gemeldet war. Tatsächlich gehörte er zur B&H-Sektion Sachsen-Anhalt. Genau wie Thomas Richter, der an dem Tag aber ganz verschont blieb. Eine Vorzugsbehandlung erhielten auch alle sächsischen B&H-Aktivisten, damals mehr als zwei Dutzend Leute in einer offiziellen und – die Clique um Werner und Starke – einer “unabhängigen” Sektion. Bei B&H-Sachsen aktiv war zu dem Zeitpunkt auch der heutige Kopf des Wurzner “Front Records”-Imperiums, Thomas Persdorf.

Zu Persdorfs “Sektion” gehörte auch Rico Berger aus Oschatz. Er betrieb ein Postfach für seine Gruppe, deswegen klingelten Beamte am 14. September auch bei ihm. Eine Durchsuchung war gar nicht erst vorgesehen worden, lediglich eine Beschlagnahmung des Postfachs. Das war zuvor sogar observiert worden. Aber Berger war aus dem Schneider: Den Beamten übergab er eine Quittung, die belegte, dass er das Postfach am Vortag aufgelöst hatte. Berger erklärte der Polizei, dass er nicht zu B&H gehöre, schließlich sei die Organisation ja verboten. Eine Protokollnotiz dokumentiert die Überraschung der verdutzten Beamten. Die fragten Berger, woher er das denn wisse. Und der antwortete keck: “Aus dem Radio.”

B&H-Verbot vorab verraten?


Dafür, dass das anstehende Verbot verraten worden sein könnte, gibt es ein weiteres Indiz. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nach dem B&H-Verbot ein Sammelverfahren gegen Beschuldigte aus dem ganzen Bundesgebiet geführt. Sie sollen die B&H-Organisation illegal fortgeführt haben. Unter den 38 Verdächtigen waren auch Thomas Persdorf und der mutmaßliche NSU-Unterstützer Jan Werner. Das Ungewöhnliche: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen entgegen der Gepflogenheit nicht mit den Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz abgestimmt – und zwar “aus ermittlungstaktischen Gründen”.

Das BfV beschwerte sich beim Bundesinnenministerium und kritisierte den Anwurf aus Sachsen-Anhalt in einem Rundschreiben an die Länder. Aber gegen das Argument der Staatsanwaltschaft Halle fiel den Verfassungsschützern nichts ein: Man habe die “Befürchtung, die Verfassungsschutzbehörden würden ihre Quellen über bevorstehende Exekutivmaßnahmen informieren und damit eine Weitergabe dieser Information an Dritte ermöglichen.”

Nicht nur gegen das BfV stand dieser harte Vorwurf im Raum. Er betraf beispielsweise auch das Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg und wurde Mitte 2003 in den Medien thematisiert. Das brandenburgische Landesamt hat dazu nie öffentlich Stellung genommen, aber in einem Rundschreiben an andere Behörden dementiert, dass eigene Mitarbeiter “die Quelle auf das seinerzeit bevorstehende Verbot von ‘Blood & Honour’ und in diesem Zusammenhang durchzuführende Exekutivmaßnahmen hingewiesen” hätten. Das Dementi ist halbseiden, denn der letzte Absatz lässt sehr viel Interpretationsspielraum:

“Ein gegen die frühere Quelle bereits laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses […] wird auch um den Aspekt ihrer Indiskretionen in den Medien erweitert werden.”

Verfassungsschutz behinderte Ermittlungen


Sobald V-Leute “Dienstgeheimnisse” verletzen, ist der Informationsfluss, in den diese Quellen eingebunden sind, keine Einbahnstraße mehr. Der Verdacht, das B&H-Verbot könnte auf diesem Weg verraten worden sein, ist nie ausgeräumt worden. Schon im März 2000 war bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Deutschland-Chefs von B&H, Stefan Thomas Lange (genannt “Pinocchio”), ein interner “Lehrbrief” des Berliner LKA gefunden worden, Thema: “Rechtsextremismus”. Das ist nicht gerade die Sorte Dokumente, die man sich in einer Bibliothek ausleihen kann.

Einmal angenommen, es habe diesen Verrat gegeben: Wussten B&H-Mitglieder dann möglicherweise auch von anderen Ermittlungsmaßnahmen, die gegen sie liefen? Wenn es so gewesen sein könnte, sei eine Anschlussfrage gestattet: Wusste womöglich die Chemnitzer B&H-Clique um Jan Werner und Thomas Starke, dass man sie auf der Suche nach dem NSU observiert?

Sicher sagen lässt sich nur, dass die Kommunikation von Verfassungsschutz und Polizei, bis hinauf zu BfV und BKA, nach dem B&H-Verbot kräftig gestört war – und zwar sehr lange Zeit. Aus dem Jahr 2006 datiert ein Schreiben des BKA an das BfV und das Bundesinnenministerium. Darin wird kritisiert, das BfV habe “trotz mehrfacher Anfragen” dem BKA niemals die Namen früherer B&H-Mitglieder mitgeteilt. Insbesondere die Namen derer, die nun auch reihenweise in illegalen Nachfolgeorganisationen tätig wurden. Dass sie wegen der Blockade des BfV “bislang als ehemalige Mitglieder nicht bekannt” waren, erschwere die Strafverfolgung, so das BKA. Das war sich ziemlich sicher, dass die “überregionalen Führungsstrukturen” weiter existieren.

Das BfV aber sah nur noch punktuelle Aktivitäten gegeben – und machte diese ganz eigene Wahrheit über viele Jahresberichte hinweg zur einzigen offiziellen. Die Landesämter wichen von dieser Linie nicht ab. So steht es in den Jahresberichten.

Gewalttätige Gruppen zu “Einzeltätern” verniedlicht


Auffällig an diesem Vorgang ist, dass sich das BKA vom BfV insbesondere Informationen über Jörg Winter erbeten hat. Der Mann aus dem sächsischen Leppersdorf war vor und nach dem Verbot in sächsischen B&H-Gruppen engagiert. Er ist ein guter Freund des Thomas Starke. Im Jahr 1997 besorgte er den Sprengstoff, den Starke dann dem Jenaer Trio auslieferte. Doch was auch immer der Verfassungsschutz in Köln oder Dresden über Winter wusste: Der Polizei verriet man es nicht.

Das war folgenreich. Das BKA hatte nämlich den Generalbundesanwalt gebeten, die in vielen Bundesländern angehäuften Ermittlungsverfahren gegen illegale B&H-Gruppen zusammenzuführen. Das wurde mangels Erkenntnissen abgelehnt.

Genau so war es auch im Falle dreier weiterer sattsam bekannter, militanter Kameradschaftsstrukturen: “Thüriger Heimatschutz”, “Sturm 34″ und “Kameradschaft Halle”. Zwar seien diese Gruppierungen zweifelsohne “strafrechtlich relevante Kameradschaften”. Aber die Bundesanwaltschaft erklärte sich dennoch für nicht zuständig. Eine Prüfung habe nämlich ergeben: “Wenn überhaupt Straftaten begangen würden, geschehe dies durch Einzeltäter”. Gestützt hat sich die Bundesanwaltschaft mit dieser prinzipiellen und prinzipiell fragwürdigen Einschätzung ausgerechnet auf den frisierten Bericht der Arbeitsgruppe “Rechtsextremistische Kameradschaften”.

Bekanntlich wurde “Sturm 34″ im April 2007 nach zahlreichen brutalen Überfällen dann doch verboten. Die Berichte über den THS sind Legion. Und die Verharmlosung der “Kameradschaft Halle” im Projektbericht zahlte sich nun aus – auch für Thomas Richter, den V-Mann “Corelli”.

Wie andere ehemalige B&H-Aktivisten hat er sich nach dem Verbot, mit einem Zwischenhalt beim “Ku Klux Klan”, den Hammerskins angeschlossen. Dass er mit dem Gesetz schon in Konflikt geraten war, sprach offenbar nicht gegen seine Eignung als “Quelle”. Auch nicht, dass er im Jahr 2003 in dem von ihm mitverantworteten Szene-Heftchen “Nationaler Beobachter” eine “Anzeige” mit einem sehr speziellen Angebot abdruckte: Wehrsport. Damit waren kurz zuvor schon die “Skinheads Sächsische Schweiz” und Hammerskins in Ostsachsen aufgefallen.

Rechtsterrorismus vollends verharmlost


Wie weit geht der Verfassungsschutz beim Schutz seiner Quellen, so dubios sie auch sein mögen? Ein Blick nach Bayern zeigt, dass der Verfassungsschutz im Notfall alle Register zieht, um V-Leute zu decken. So einen Notfall gab es 2003: Mit Gesinnungsgenossen plante der Neonazi Martin Wiese einen Sprengstoffanschlag auf das im Bau befindliche jüdische Kulturzentrum in München, besorgte Schusswaffen und hortete Sprengstoff. Und das, obwohl sich das BfV doch auf die Sprachregelung eingelassen hatte, dass es in Deutschland keinen Rechtsterrorismus gäbe. Der Plan flog äußerst medienwirksam auf. Die Reaktion der Verfassungsschützer war keinesfalls Selbstkritik, sondern etwas Verblüffenderes.

Ein Vorschlag des BfV von damals: schnellstens die Faktenlage glätten. Angeregt wurde, den Abschlussbericht der Kameradschafts-Arbeitsgruppe schleunigst zu ergänzen. Zwar war der Bericht, wie schon gesagt, so oder so hoffnungslos überaltert. Aber ein Kapitel zu Wieses “Kameradschaft Süd” sollte zumindest nachgeschoben werden. Eine letzte peinliche Posse in diesem missratenen Projekt.

Zweiter Schritt war die Beschwichtigung. Um dem Eindruck entgegenzuwirken, es gäbe eventuell doch Rechtsterrorismus in Deutschland, schrieb das BfV eine interne “Argumentationshilfe” – und bediente sich dem makabersten nur denkbaren Beispiel:

“In der Presse wird angeführt, dass es im Rechtsextremismus sehr wohl ein potentielles Unterstützerfeld gebe. Hierzu wird auf drei Bombenbauer aus Thüringen verwiesen, die seit mehreren Jahren „abgetaucht” seinen und dabei sicherlich die Unterstützung Dritter erhalten hätten. Dem ist entgegenzuhalten, dass diese Personen auf der Flucht sind und soweit erkennbar seither keine Gewalttaten begangen haben. Deren Unterstützung ist daher nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten Kampf aus der Illegalität.”

Zur Not wird umfassend gelogen


Vielleicht war hier wieder das Amtsnarrativ unwiderstehlicher als die Fakten. Um gar keine Fakten mehr ging es beim dritten Schritt des Verfassungsschutzes: der Desinformation. Denn das bayrische Landesamt hatte in Wieses Umfeld tatsächlich einen V-Mann platziert, der über Anschlagspläne und Waffenbesorgungen berichtete, während Wieses Vorbereitungen immer konkreter wurden. Vielleicht wollte man nachher nur dem Vorwurf entgehen, viel gewusst, aber zu spät eingegriffen zu haben – jedenfalls sollte der V-Mann-Einsatz unter allen Umständen geheim bleiben. Man sei Wiese eher zufällig auf die Spur gekommen, nämlich durch zufällige Funde während der Ermittlungen gegen einen anderen Neonazi, hieß es stattdessen. Doch diese “Zufälle” hat es nie gegeben.

Es war ein klassisches Cover-Up, und dass davon Gebrauch gemacht wurde, liegt an der dubiosen Rolle des V-Mannes Didier Magnien, einem in Frankreich geborenen Neonazi. Er war der Verfassungsschutz-Mann im Umfeld Wieses, chauffierte ihn gar zu einem Waffenkauf. Später, im Prozess wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, rühmte sich Magnien, in der Gruppe “als Erster die Idee für einen Selbstmordanschlag auf dem Münchner Marienplatz” ausgesprochen zu haben. Das gemeinsame Ziel sei die “gründliche, körperliche Beseitigung des aktuellen Systems” gewesen.

Dem Bundesinnenministerium und selbst dem Innenausschuss des Bundestages wurde aber zunächst die falsche Geschichte erzählt – einen V-Mann habe es demnach nicht gegeben. Der Verfassungsschutz hat sich so im Handstreich seiner parlamentarischen Kontrolle entzogen. Der amtliche Hoax wurde an die Presse durchgestochen und dort ungeprüft übernommen. Das Verfahren gegen den V-Mann wurde, nicht verwunderlich, eingestellt – wegen “geringer Schuld”. Aufklärung im Sinne des Verfassungsschutzes verdichtet sich so in einem Wort: Lüge. Für die Aufklärung der NSU-Verbrechen verheißt das Schlechtes.

Aufklärung auf Sächsisch


Kehren wir schließlich zurück ins Jahr 2012, ein knappes Jahr nach dem Auffliegen des NSU. Man frage nun in Sachsen nach der Rolle von Blood & Honour und Hammerskins. Und stelle fest, dass sächsische Behörden noch immer nicht mehr wissen wollen. Begründung: Quellenschutz. Einige Akten zu B&H wurden zwischenzeitliche selbst für Mitglieder des Untersuchungsausschusses des Landtages gesperrt.

Gefragt nach den zweifelsohne beim Verfassungsschutz angehäuften Erkenntnissen über B&H und Hammerskins, winkte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) bereits ab. Dieses Thema sei “zu großen Teilen auf die Vergangenheit ausgerichtet”, entspreche nicht “aktuellen Prioritäten”, “umfassende Recherchen in den Datenbeständen und Akten von Polizei und Verfassungsschutz” seien daher gerade nicht drin. So offen gibt den eigenen Unwillen zur Aufklärung sonst niemand zu.

Sind die zwei bedeutendsten und größten militante Neonazinetzwerke in Deutschland wirklich nur von historischem Interesse? Manche machen mildernd geltend, dass Ulbig all das selber glaubt. Das wäre zu verschmerzen, wenn es sich um einen kleinen Beamten mit einem undankbaren Job im Innenministerium handeln würde. Es geht aber ausgerechnet um dessen Kopf.

Spätestens in Sachsen kann jeder erfahren, dass hinter all dem keine Verschwörung steckt, sondern Staatsräson mit Wählermandat und Verfassungsschutz ohne Rechenschaft. Das funktioniert bislang so gut, dass man die vertrackte Verstrickung aus Unkenntnis, Beschwichtigung und Desinformation nur mehr erahnen kann. Was immer daraus werden soll: Zur Aufklärung der NSU-Verbrechen wird es nichts beitragen. Ein “Frühwarnsystem” war es noch nie.


Leseempfehlungen:

  • Rolf Gössner berichtete 2003 in seinem Buch Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes – Kriminelle im Dienst des Staates unter anderem über Mirko Hesse. Gössners detailiert Einzelstudien nehmen das V-Mann-Unwesen Stück für Stück auseinander. Das Buch ist antiquarisch und in Infoläden zu bekommen.
  • Neu erschienen ist kürzlich von Claus Leggewie und Horst Meier der Band Nach dem Verfassungsschutz. Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik. Trotz kontroverser Standpunkte handelt es sich um eine engagierte, sachliche Kritik des Verfassungsschutzes. Die Autoren plädieren für seine Auflösung.

Weitere lesenswerte Beiträge sind in unserem Rechtsterrorismus-Dossier verzeichnet.


Hintergrund: Mit Thomas Richter, alias “Corelli”, ist kürzlich ein langjähriger V-Mann aufgeflogen. Er war ein Bekannter des Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Mitglied bei “Blood & Honour” und nach dem Verbot des Netzwerks bei den Hammerskins aktiv. Interne Dokumente zeigen nun: Behörden haben ihre Informationen zur gewaltbereiten Neonazi-Szene zurückgehalten, um “Quellen” wie Richter zu decken. Der Verdacht: Womöglich konnten Neonazis so der Strafverfolgung entgehen. Dafür bedurfte es keiner Verschwörung, sondern krasser Fehleinschätzungen, lauter falscher Maßnahmen und des üblichen “Verfassungsschutzes” – vor allem in Sachsen.

Quelle: https://linksunten.indymedia.org/de/node/68800

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Mehr Zeit zum Leben. 5 Stunden Arbeit in der Woche sind genug!

Darwin Dante hat ein provokan tes Buch heraus gebracht: In “Die 5 Stunden Woche” fordert er Wohlstand, Bildung und Naturschutz zum allgemeinen Menschenrecht zu erheben und prangert Arbeitslosigkeit, Not und Umweltzerstörung als Folge von Handel und Wettbewerb an. Seine Forderung nach einem basisdemokratischen Produktions- und Wertesystem ist radikal und anstossend, hat ihm viele Anfeindungen beschert, aber ebensoviel Lob eingebracht. In seinem Vortrag stellt Darwin Dante sein Konzept der “5-Stunden-Woche” vor und lädt zu einer anschliessenden Diskussion ein.

Montag, 15. Oktober 2012         20:00
Industrie 45, Zug

Quelle: http://www.systembruch.net/

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(Wien) Abschiebung verhindert!

Heute um ca. 04.00 Uhr Morgens wurde in Wien-Simmering eine Abschiebung erfolgreich verhindert.

Ca 50 solidarische Menschen und NoBorder-Aktivist_innen haben sich heute um ca. 04.00 Uhr früh beim Familienanhaltezentrum (FAZ) in Wien-Simmering eingefunden, um die Abschiebung einer Mutter und ihrer 2 Kinder zu verhindern. Der Vater sollte 3 Wochen später abgeschoben werden. Die aus Afghanistan stammende Familie wünschte sich Protest und kündigte auch an, sich selbst so weit als möglich gegen die Abschiebung zu wehren.

Gegen 03.30 Uhr wurde eine der beiden Zufahrtsstraßen zum FAZ mit Müllcontainern, Paletten, Steinen und Einkaufswägen verbarrikadiert – danach vor das FAZ gezogen um dort die zweite Zufahrtsstraße zu blockieren.

Das FAZ ist mit einem Bauzaun abgesperrt, der von den Aktivistinnen zusätzlich mit Radschlössern gesichert wurde, um somit auch der Polizei den Zutritt zu erschweren. Eine Gruppe von ca 15 Autonomen und Anarchist_innen verschaffte sich Zutritt zum Gelände des FAZ. Auf diesem Gelände befanden sich auch Autos der Polizei. Die Reifen dieser Autos wurden zerstochen – die beiden Polizeibeamten, die zur Sicherung des FAZ im Gebäude waren, konnten nur zu sehen. Die Tür wurden blockiert. Diese Blockade und die zerstochenen Reifen führten zu einer Diskussion mit anderen solidarischen Personen und Lehrer_innen der Kinder, die mit diesen Aktionen nicht einverstanden waren. Nach längerer Diskussion sahen aber auch die Lehrer_innen ein, warum es sich auch hierbei um hilfreiche Aktionen handelt. Die Polizeipräsenz war relativ gering – ca 5. Streifenwägen und 2 WEGA-Beamte waren vor Ort, schritten aber nicht ein.

Um ca 05.30 Uhr wurde dann von der Volksanwaltschaft, die sich bei der Familie befand, gesagt, dass die Abschiebung nicht statt finden werde – die Familie darf vorerst bleiben!

NO BORDER – NO NATION – STOP DEPORTATION

Quelle: https://linksunten.indymedia.org/de/node/68457

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(Calais) Polizei räumt Squats der Sanspapiers

Seit zwei Tagen ist in Calais die Hölle los: Die Polizei räumt alle Plätze der Sans-Papiers und läßt sie auch nicht mehr zurückkommen. Es regnet ununterbrochen und die Sans-Papiers wissen nicht, wo sie unterkommen können.

Es werden dringend Decken und Zelte in Calais benötigt!

Am 25. September wurden die Menschen, die in der Essensausgabe geschlafen hatten um 6 Uhr morgens von der Polizei rausgeschmissen, in den Regen. Ungefähr 50 Personen wurden verhaftet. Die Schlafsäcke und Decken, welche erst zwei Tage vorher von Médécins du Monde ausgeteilt worden waren, wurden weggeschmissen. Die meisten Verhafteten wurden im Laufe des Tages wieder freigelassen, aber einige sind immer noch im Abschiebeknast.

Abends nach der Essensausgaben wurden neue Decken ausgeteilt. Danach wurde gemeinsam entschieden, gegen die Räumung am Morgen mit einer Straßenblockade zu protestieren. Um die Hundert Personen standen und saßen auf der Straße und blockierten den Verkehr, der zum Hafen führt. Mit Hilfe von Plastikplanen wurden auf die Schnelle Zelte auf der Straße aufgestellt. Auf Karton wurden Slogans wie „Wo sind unsere Menschenrechte?“ und „Wir sind nicht kriminell“ geschrieben. Die Atmosphäre während der Blockade glich einer Party. Es wurde getanzt und gesungen. Es war viel Polizei anwesend – Police Nationale, Police aux Frontières, BAC – doch sie standen nur da und beobachteten das Geschehen über Stunden hinweg aus der Ferne. Dann begann ein Gewitter mit sehr starkem Regen, doch auch der konnte die Menschen nicht von der Straße vertreiben. Erst als es komplett dunkel war, verteilten sich die Sans-Papiers auf der Suche nach einem Schlafplatz für die Nacht.

Am Morgen des 26.09. kam die Polizei erneut um 6:30 morgens mit einem riesigen Aufgebot. Sie räumten das gesamte Gelände in und um die Essensausgabe und nahmen alle Sans-Papiers fest. Die Schlafenden wurden dadurch aufgeweckt, dass die Zeltplanen über ihren Köpfen aufgeschnitten wurden. Es war ein sehr kalter Morgen und die Polizist*innen schienen sich darüber zu amüsieren, so viele zitternde, in Decken gewickelte Menschen vor sich zu haben.

Am Morgen des 27.09. besuchte die Polizeit das eritreische Squat (besetzte Haus), in dem 16 Menschen leben. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie das Haus mitsamt all ihren Sachen verlassen sollten, weil das Haus bald geschlossen werden soll. Somit wird auch hier eine Räumung in den nächsten Tagen erwartet.
Bei dem Versuch, einen Schlafplatz auf dem Gelände der Essensausgabe zu finden, trafen in der letzten Nacht alle auf Polizei, die auf dem gegenüberliegenden Parkplatz wartete. Viele Sans-Papiers konnten keinen Schlafplatz finden und liefen die ganze Nacht im Regen herum.

Im Moment befinden sich vier Kinder unter 10 Jahren in Calais auf der Straße. In den letzten Tagen wurden 16 Minderjährige verhaftet. Ein Minderjähriger befindet sich immernoch auf der Polizeistation, weil die Polizei nicht glauben möchte, dass er unter 18 ist. Der Abschiebeknast in Coquelle ist im Moment sehr voll. Bis zu fünf Personen teilen sich ein Zimmer. Die Inhaftieren klagen weiterhin über schlechte Bedingungen, schlechtes Essen und rassistisches Verhalten der Polizei.

Calais scheint momentan wie ein schlechter Witz – konstanter Regen und alltägliche Räumungen machen die Tage sehr lang und ungemütlich! Die Menschen wissen nicht wohin, nirgends ist es sicher, nirgends ist es trocken. Alle sind müde.

Quelle: http://de.indymedia.org/2012/09/335596.shtml

Mehr Infos: http://calaismigrantsolidarity.blogsport.de/

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